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30.04.2015 Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung beginnt von Neuem
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Es darf keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unserer Kommunikation geben!

Inhalt


Update 20. September 2022:

In seinem heutigen Urteil hat der EU-Gerichtshof das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung für grundrechtswidrig erklärt. Die Politik muss sich nun über das weitere Vorgehen einigen, im Raum stehen der Wunsch der SPD nach einer Speicherung von IP-Adressen und die Idee der FDP nach einem Quick-Freeze Verfahren, also der Speicherung der Verbindungsdaten beim Vorliegen eines Verdachts. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8151-20220921-fuer-ein-europa-frei-von-massenueberwachung-und-generalverdacht.htm" und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8150-20220920-offener-brief-zu-vds-und-ip-adressen-speicherung.htm

Update Mai 2022:

In den letzten Jahren haben wir uns die Updates gespart und deise nun erst nachgetragen. Jedoch ist auch auf dem Gebiet der Vorratsdatenspeicherung vieles passiert. So ist nach dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS 2.0) sofort ein Sturm der Entrüstung und darauf folgend eine erfolgreiche Klagewelle entstanden. Seit 2017 leben wir in einem "rechtsunsicheren Zwischenzustand".

Update November 2021:

Im November 2021 einigt sich die Ampel Regierung auf einen neuen Vorstoß zu einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, obwohl sich diese eigentlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 endgültig erledigt haben sollte.

Jedoch hört man gleichzeitig aus Kreisen des Europäischen Gerichtshofes, der zurzeit noch drei weitere Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich verhandelt, dass der EuGh- Generalanwalt feststellen will: eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unserer Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar. Damit sollte sich auch die VDS 2.0 in Deutschland endgültig erledigt haben.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm

Update Juli 2021:

Im Juli 2021 wird auf EU Ebene wieder einmal über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Es werden Ideen entwickelt, die sogenannten over-the-top Dienste wie WhatsApp, Instagram oder Skype ebenfalls zu den Kommunikationsdaten zu rechnen. Die Kritik aus der Zivilgesellschaft lässt nicht lange auf sich warten.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7703-20210713-neue-ideen-zur-vorratsdatenspeicherung.htm

Update April 2021:

Im April 2021 kommt es zu zwei sehr unterschiedlichen Urteilen: in Belgien verbietet der Staatsgerichtshof die belgische Vorratsdatenspeicherung, während fast gleichzeitig das französische Verfassungsgericht die französische Vorratsdatenspeicherung bestätigt.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7620-20210424-vds-eine-gute-und-eine-schlechte-nachricht.htm

Update Dezember 2019:

Im Dezember 2019 verlangen die Innenminister Horst Seehofer und Sachsens Innenminister Roland Wöller CDU von allen Ländern die Bereitschaft eine neue Vorratsdatenspeicherung auch wirklich in Europa durchzuführen. Auf EU-Ebene wird damit argumentiert, dass der EuGh zwar die Vorratsdatenspeicherung verboten hat aber es trotzdem aus Gründen der nationalen Sicherheit notwendig sein könnte und allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten lege eine solche wieder einzuführen.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7099-20191207-eu-staaten-wollen-wieder-mal-vorratsdatenspeicherung.htm

Update August 2019:

Im August 2019 stellt Europol dem EU-Ministerrat einen Vorschlag vor, der 487 Datenkategorien umfasst, die sie gerne von Kommunikationsdaten aller Menschen in Europa gespeichert hätten.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6987-20190820-europol-moechte-neue-vds-mit-allen-daten.htm

Update Dezember 2018:

Am 12.12 2008 stellt das irische Verfassungsgericht fest dass eine Vorratsdatenspeicherung die vertrauliche Kommunikation in sensiblen Bereichen beeinträchtigt und verbietet die Vorratsdatenspeicherung in Irland .
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6723-20181212-irisches-gesetz-zur-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung-gekippt.htm

Update Oktober 2018:

Im Oktober 2018 muss die Zivilgesellschaft wieder aktiv werden, denn über die Hintertür der EU droht eine Änderung in der zu beschließenden e-Privacy Regelung, die festlegen soll, dass für bestimmte Kommunikationsdaten eine anlasslose Speicherpflicht bestehen soll .
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6670-20181030-keine-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertuer.htm

Update April 2018:

Das betraf am Anfang nur diejenigen Provider, die sich über eine Klage gegen die Speicherpflicht gewehrt hatten. Im April 2018 kommt es zu einem weiteren Urteil, das auf Betreiben der Deutschen Telekom festlegt dass auch für sie keine Pflicht zur Speicherung von Kommunikations Verbindungsdaten besteht .
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6449-20180422-auch-telekom-von-vorratsdatenspeicherung-befreit.htm

Update Juni 2017:

Gericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Die vom 1. Juli an zu beachtende Speicherpflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das OVG NRW mit (Az. 13 B 238/17). https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6085-20170624-gericht-stoppt-vorratsdatenspeicherung.htm

In der Folge haben nun auch die Provider gegen die neue Verpflichtung zur Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland protestiert am 29 06 2017 hat die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht von vorratsdatenspeicher Daten zum 1. Juli praktisch aufgehoben .
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6090-20170629-bundesnetzagentur-verzichtet-auf-vorratsdatenspeicherung.htm


Update Januar 2016:

Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!
Die zum 1.1.16 neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung sollte angeblich die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten wahren und den Geheimdiensten keinen Zugriff gestatten. Schon wenigen Tage nach Inkrafttreten verlangt Bayern den Zugriff des Verfassungsschutzes. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5341-20160106-vds-fuer-alle.htm



Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder da

Mitte April hat Bundesjustizminister Maas das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Das Ganze läuft unter dem Titel "Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" (das derzeitig vorliegende Papier inklusive der Nebenabrede als PDF ).

Viele Menschen hatten sich bereits zurück gelehnt nach dem das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 das Gesetz und auch der europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatten.

Der Tenor beider Gerichtsentscheidungen war: eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung ist verfassungswidrig.

Noch auf der zentralen Veranstaltung zum Safer Internet Day diesen Jahres hatte der Bundesjustizminister sich klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Auch aus der SPD Spitze kam zur Europawahl noch die klare Aussage, dass kein Interesse an einer neuen Vorratsdatenspeicherung bestände. In ihrer Antwort betonte die Parteiführung die Unvereinbarkeit einer flächendeckenden anlasslosen Speicherung mit innereuropäischen Grundrechten und forderte die Aufhebung aller entsprechenden Gesetze in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Erst auf Druck aus der Koalition und wohl auch durch seinen Parteivorsitzenden kam es nun aus dem Bundesjustizministerium zu diesem neuen Gesetzesvorschlag. Damit steht die aktuelle Vorlage des neuen Gesetzes in direktem Widerspruch zu den Wahlaussage der SPD.

Der Zeitplan für diese überfallartige Gesetzgebung sieht so aus:

  • 27. Mai: Beschluss der Bundesregierung
  • 09. Juni: Beschluss und Einbringung der Fraktionen
  • 11. oder 12. Juni: Erste Lesung im Bundestag
  • 17. Juni: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse, wahrscheinlich nur Rechtsausschuss
  • 02. oder 03. Juli: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag

Siehe dazu https://netzpolitik.org/2015/kommt-in-die-gaenge-schon-in-sechs-wochen-soll-die-vorratsdatenspeicherung-beschlossen-sein/

Durch den Widerstand in der Öffentlichkeit und auch wegen Nachfragen durch die EU (bezüglich des EuGH-Urteil gegen die EU_Richtlinie zur VDS) im Sommer hat sich dieser Zeitplan verschoben ... und es sah so aus, dass vor 2016 kein neuer Anlauf gestartet werden würde.

Update 06.05.2017: TKG angepasst

Wie heise.de berichtet, wurde das Telekomunikationsgesetz dahingehend geändert, dass die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nur Telekommunikationsfirmen mit über 100.000 Kunden verpflichtet, eine gesicherte elektronische Überwachungsschnittstelle nach dem Standard ETSI TS 102 657 des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen bereitzuhalten, die auch eine adäquate Verschlüsselung beinhalten soll.

Update 16.10.2015: Die plötzliche Gesetzgebung

Doch im Schatten der "Flüchtlingskrise" wurden Tatsachen geschaffen. Neben der medienwirksamen Verschärfung des Asylrechts (gegen die wir ebenfalls protestieren!) wurde die Tagesordnung der Sitzungwoche 42 kurzerhand "erweitert".

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat schon am 14.10. den Gesetzentwurf zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungen und Bewegungen beschlossen und der Bundestag zog dann am Freitag, 16.10. mit der 2.+3.Lesung nach. Dagegen haben wir vor dem Reichstag protestiert.

Rund 150 Menschen haben gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert, denn die Abgeordneten haben mehrheitlich leider wieder für den Überwachungsstaat gestimmt:

                      Ja    Nein   Enth. Nicht abgegeben Summe
CDU/CSU      275      0       0             35                    310
SPD              129     43       7             14                    193
Die Linke          0      52      0             12                      64
B90/Grüne        0      53      0             10                      63
Summe         404    148      7             71                    630

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik
Namentliche Abstimmung (PDF): http://www.bundestag.de/blob/392012/69c860bf6e65681333d940bdae973b60/20151016_1-data.pdf

Medienecho

Insbesondere der neue Straftatbestand der Datenhehlerei (§20) gefährdet Journalisten und Whistleblower. Dazu mehr hier: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5198-20151010-datenhehlerei-u-boot-im-entwurf-zur-vorratsdatenspeicherung.htm

Worin liegen die Unterschiede zur alten Vorratsdatenspeicherung?

Es wird versprochen, dass der neue Gesetzesvorschlag sich an den Vorgaben der beiden oben genannten Urteile entlang tasten will.

Die Argumente der Regierung sind:

  • Telefon und Internetdaten werden nur noch über 10 Wochen gespeichert
  • Es werden keine Inhalte der Kommunikation gespeichert.
  • Für den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Daten wird die Genehmigung eines Richters benötigt.

... und damit soll die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform sein?

Zum einen ändert eine Verkürzung der Speicherfrist nichts an dem bestehenden Grundrechtseingriff!
Inhalte der Kommunikation wurden auch nach dem alten Gesetz nicht gespeichert. Trotzdem genügten diese Daten bereits völlig, um Personenbeziehungen zu berechnen oder Bewegungsprofile zu erstellen.

Als einziges Argument bleibt der Richtervorbehalt, der mit dem neuen Gesetz eingeführt werden soll. Doch auch damit ist es nicht weit her.

Denn kürzlich wurde bekannt, dass es eine geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung gibt. Justiz- und Innenministerium haben vereinbart, dass für eine Bestandsdatenauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll.    

Damit können die Ermittlungsbehörden weiterhin ohne einen Richter zu fragen, die im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung hinterlegten Daten nutzen. Damit kann ein beliebiger Polizeibeamter bei einem Internetprovider anfragen, wem eine IP-Adresse zu einem festen Zeitpunkt zugeordnet war und er bekommt diese Informationen, ohne dass dazu ein Richter eingeschaltet wurde.

Somit läuft ein wie immer geartete Richtervorbehalt im neuen Gesetz leer, den es darf ständig und in großem Umfang über die Bestandsdatenauskunft auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden.

Wieder werden 82 Mio. Menschen in Deutschland in ihrer gesamten Kommunikation erfasst und gespeichert.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung ge­speicherten Daten können Bewegungsprofile er­stellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommuni­kation, auf per­sönliche In­teressen und die Le­benssituation werden allein durch diese "Metadaten" mög­lich.

Weiter wird das Prinzip der "Unschuldsvermutung" ausgehebelt. Nach dem Grundgesetz gilt zunächst jeder Bürger als unverdächtig, solange man ihm keine Schuld nachweist. Nun muss jedoch der durch gespeicherte Kommunikationsdaten "Beschuldigte" beweisen, dass er etwas nicht getan hat.

Die komplette Chronologie der Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist hier zu finden https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Chronik_der_Vorratsdatenspeicherung

Details der geplanten Regelung zur VDS - gefährliche und unklare Formulierungen

  • §100g Strafprozessordnung (StPO) soll nach dem vorliegenden Entwurf Ermittlern eingeschränkt auch bei Verdacht, "dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat" Zugang zu den gespeicherten "Verkehrsdaten" geben.
  • Völlig unklar definiert das weite Feld der Delikte mit dem "Tatmerkmal Internet".
  • Eine Öffnungsklausel, wonach die Metainformationen auch für "durch andere gesetzliche Vorschriften begründete Zwecke" verwendet werden dürfen liefert der § 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
  • Verweislabyrinth
    Die neue Regelung enthält (wahrscheinlich durch die Eile) statt klarer regelungen viele Verweise von einem Paragraphen auf einen anderen. Die erschwert die Normenklarheit oder macht sie sogar unmöglich.
  • Offene Hintertür
    Das geplante Gesetz lässt eine Hintertür für Ermittler offen, um an Verbindungs- und Standortdaten heranzukommen mittels Paragraph 100 TKG,
  • Die Streichung des Zusatz "ohne Wissen des Betroffenen" in Paragraph 100g StPO zur Speicherbefugnis und der nun enthaltene explizite Verweis auf Paragraph 96 TKG setzt voraus, dass die gesuchten Informationen "auch vorhanden sind". Damit wird aus einer "Erlaubnisnorm" eine Verpflichtung. Dies schränkt die Telekommunikationsfreiheit grundsätzlich ein.
  • Mit dem ebenfalls geplanten IT-Sicherheitsgesetz können Zugangsanbieter derzeit zur "Störungsabwehr" Verkehrsdaten für einige Tage und sechs Monaten liegen speichern. Das soll sogar noch erweitert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt unsere Grundrechte

Es geht um unsere Grundrechte:

  •     Art. 1 Menschenwürde
  •     Art. 5 Meinungs- und Pressefreiheit
  •     Art. 10 Brief- und Fernmeldegeheimnis
  •     Art. 17 Freie Meinungsäußerung und Information

Konkret betrifft das Gesetz unsere Rechte bei

  • Informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil 1983)
  • Privatsphäre (Würde des Menschen GG Art.1)
  • Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit)
  • Datensparsamkeit (BDSG, EU DS-Richtlinie)
  • Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat und ohne Einwilligung des Betroffenen verstößt nach geltendem Recht gegen den so genannten Erforderlichkeitsgrundsatz (BDSG). Dieser besagt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann gespeichert werden dürfen, wenn dies zu einem bestimmten, gesetzlich zugelassenen Zweck erforderlich ist. Daten, deren Speicherung nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist, müssen gelöscht werden.
  • Im Vergleich zu den einschneidenden Folgen und Gefahren einer Vorratsspeicherung ist ihr zu erwartender Nutzen unverhältnismäßig gering.
  • Zudem verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit).
  • Drittens verletzt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung die Rechte der Kommunizierenden und die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgebot).
  • Die VDS erschwert die empirische Sozialforschung, da die zugesicherte Anonymität nicht mehr vorhanden ist.

Was könnte die Vorratsdatenspeicherung nützen? (Umgehungsmöglichkeiten)

Seit Jahren werden hier die organisierte Kriminalität, die Pädophilen, die Terroristen, usw. aufgezählt. Jedoch lässt sich die Vorratsdatenspeicherung leicht umgehen:

  • Man kann künftig E-Mails nur über Provder in einem Land ohne VDS versenden. (E-Mail NOT in Germany wird dann der Renner im Gegensatz von E-Mail in Germany)
  • Alternativen sind z.B. das Programm RETROSHARE, das ist nicht serverbasiert. Bei diesem ist die VDS zu 100 % außer Kraft gesetzt.
  • Oder man nutzt gleich Bitmessage, ein serverloses Mailprogramm, welches auch sonst keine Metadaten erzeugt.
  • Zum Surfen kann man leicht anonyme Proxies in einem Land ohne VDS verwenden.

Selbst die deutsche  Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bemängelte, dass Straftätern bereits im Vorfeld aufgezeigt werde, dass ihre Telefongespräche in Call-Shops oder die Internetnutzung in Internet-Cafés nicht in die Vorratsdatenspeicherung einfließe. (http://futurezone.at/netzpolitik/hauruck-verfahren-vorratsdatenspeicherung-vor-abstimmung/158.699.234)

Die Regierung geht jedenfalls weiter stur davon aus, dass "Terroristen und Schwerst-Kriminelle" keine 50$ übrig haben, um sich ein VPN Jahres-Abo zu leisten mit dem sie sich einen Tunnel durch Deutschland bis in ein VDS-freies Land ihrer Wahl aufbauen können.

Diese Möglichkeiten werden jedoch nur wenige nutzen und damit werden die Speicher von Polizei und Geheimdiensten weiter mit unseren Daten gefüllt, die angeblich gar nicht gesucht sind und wir bezahlen noch dafür mit unseren Kommunikationsgebühren.

Verweisen möchten wir dabei auch auf die Studie über den (Nicht-) Nutzen der VDS für die Strafverfolgung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/

Wie verändert sich das Verhalten der Menschen durch die VDS?

Es ist erwiesen, dass das Wissen, dass man überwacht wird, dazu führt, dass man sein Verhalten entsprechend ausrichtet - was andererseits keineswegs heißt, dass man mit umfassender Überwachung wirklich effektiv Kriminalitätsbekämpfung betreiben könnte!

Kontrolle statt Vertrauen

Dieses Phänomen gibt es auch in der Psychologie. Wer sich beobachtet fühlt, handelt anders. Da genügt schon das Bild eines Zuschauers an der Wand, wie Forscher der Universität Newcastle zeigten. Allein das Foto eines Augenpaares über der freiwilligen Kaffeekasse sorgt dafür, dass fast dreimal mehr Geld in der Kasse ist, als wenn ein Blumenposter die Wand schmückt. Am besten übrigens wirken weit aufgerissene, sehr aufmerksam blickende Augen...

"Auch eine Gesellschaft verändert sich durch Überwachung", sagt der Physiker und Philosoph Sandro Gaycken, in seinem Buch zu dem Thema. Sie sorge dafür, dass Autonomie, Freiheit und Individualität eingebüßt würden. Denn wer sich überwacht fühle, handele bewusst und unbewusst entweder "mehr im Sinne der Überwacher oder stärker gegen sie". Letztlich führe das zu mehr Selbstkontrolle und stärkerer Kontrolle anderer. Das Ergebnis sei Konformität.

Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, schrieb dazu: "Ohne einen geschützten Raum, in dem man unbeobachtet und unzensiert über seine Erfahrungen und Einstellungen reflektiert und sich mit anderen austauscht, kann es auch keine freie Öffentlichkeit geben". Demokratie braucht reale Freiräume. Nicht umsonst ist im Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Nur im Privaten können Entscheidungen frei getroffen werden und Werte sich entwickeln. Ohne diese Möglichkeit, sagt Gaycken, "fehlen die wesentlichen Grundlagen von Freiheit"

Es gibt eine Forsa Umfrage nach Einführung der ersten Vorratsdatenspeicherung, die eine Verhaltenänderung nach Einführung der VDS belegt:

Einer Ende Mai 2008 vom Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführten repräsentativen Umfrage zufolge empfindet fast die Hälfte der Bundesbürger die Anfang des Jahres 2008 eingeführte und vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung als unverhältnissmäßigen und unnötigen Eingriff in ihre Freiheitsrechte.

Die Mehrheit der Befragten gab überdies an, wegen der Vorratsdatenspeicherung auf den telefonisch oder per E-Mail angebotenen Rat von Eheberatungsstellen, Psychotherapeuten oder Drogenberatungsstelle auch dann zu verzichten, wenn sie ihn benötigten würden. Jede dreizehnte Person sagte, dass dieser Verzichtsfall in der Realität schon einmal eingetreten sei. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Umfrage zusammen mit dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH in Auftrag gegeben hatte, sprach aufgrund dieser Ergebnisse davon, dass das Gesetz, das mit der Begründung durchgesetzt wurde, es könne Menschenleben retten, in der Praxis eine "lebensgefährliche" Wirkung entfalte. (pem/Telepolis)

Die Umfrage im Original http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/forsa_2008-06-03.pdf

siehe auch: Gunther Tichy und Walter Peissl, „Beeinträchtigung der Privatsphäre in der Informationsgesellschaft“, http://www.oeaw.ac.at/ita/ebene5/GTWPweissenbach.pdf und Foucault, M., 1977, „Überwachen und Strafen, Die Geburt des Gefängnisses“, Ffm, Suhrkamp

Der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung formiert sich

Bereits kurz nach Veröffentlichung dieser verfassungswidrigen Vorschläge gab es Proteste. Auch die Oppositionsparteien haben kein gutes Haar daran gelassen.

Und dann gibt es noch diese Überschriften:

und

 ...

Was noch fehlt ist der massenhafte Protest der Menschen auf den Straßen und per Brief an die Abgeordneten, die beabsichtigen dieses Gesetz zu beschließen.

Audio Informationen zur Vorratsdatenspeicherung

Ein Sammlung von Audio- und Videoinformationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es bei Vorratsdatenspeicherung Free Mp3 Download

Folgende Beiträge sind dort anzuhören:

  • Vorratsdatenspeicherung austricksen
  • Die Vorratsdatenspeicherung
  • Warum die Vorratsdatenspeicherung nicht funktioniert
  • Vorratsdatenspeicherung: Umgehen leicht gemacht
  • Überwachung mit der Vorratsdatenspeicherung
  • Vorratsdatenspeicherung austricksen (Ergänzung)
  • Vorratsdatenspeicherung und Verschlüsselung
  • Bundestag: Debatte zur Vorratsdatenspeicherung mit Heiko Maas am 12.06.2015
  • Claus von Wagner über die Vorratsdatenspeicherung | Die Anstalt 26.5.2015
  • Der kleine Mann im Bundestag: Vorratsdatenspeicherung | extra 3 | NDR
  • Die Vorratsdatenspeicherung kommt. Ist das der Einstieg in den Schnüffelstaat?
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Interview zur Vorratsdatenspeicherung mit netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl - Teil 1
  • Maaß zur Vorratsdatenspeicherung
  • Maaß zur Vorratsdatenspeicherung
  • Unter Dach und Fach: die Vorratsdatenspeicherung
  • Dompteur Gabriel - TLZ-Leitartikel zur Vorratsdatenspeicherung von Bernd Hilder, 22.6.2015
  • Dei Verbum - Vorratsdatenspeicherung
  • Auswirkung einer Vorratsdatenspeicherung auf den Informantenschutz (hrinfo, 16.10.2015)

 


Hier muss es jetzt weitergehen - Macht mit - Gute Ideen sind gefragt!

To be continued ...

Unterschreiben Sie den Appell gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

... und eine Petition beim Bundestag mit Mitzeichnungsfrist vom 29.04.2015 - 27.05.2015: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_04/_15/Petition_58459.nc.html


Petition für eine Verfassungsklage - Vorratsdatenspeicherung, nicht schon wieder!

Direkt nach dem Beschluss des Bundesrats am 06.11.2015 haben neun Bundestagsabgeordnete eine Klage beim BVerfG eingereicht. Mit einer einstweiligen Verfügung wollen sie das Inkrafttreten des Schnüffel-Gesetzes verhindern.

Auch der Bürgerrechtsverein digitalcourage bereitet gemeinsam mit dem Anwalt Meinhard Starostik (Kläger im ersten und erfolgreichen Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung) eine Klage vor. digitalcourage schreibt: "Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen."

Diese Klage kann hier unterstützt werden https://aktion.digitalcourage.de/civicrm/petition/sign?sid=2&reset=1


Update 31.08.2015: Ex-Richter warnt vor "Totalüberwachung"

Die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hält der ehemalige Bundesrichter Kurt Graulich für einen "Neustart der Geisterfahrer" in der Bundesregierung und absolut unverhältnismäßig. Graulich soll künftig die NSA-Selektorenliste für die Bundesregierung prüfen. ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Ex-Richter-warnt-vor-Totalueberwachung-2785760.html)

Update 16.06.2015: Die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) veröffentlicht eine kritische Stellungnahme zur geplanten Vorratsdatenspeicherung: Digitale Technologien nicht zur Massenüberwachung einsetzen. https://netzpolitik.org/2015/gesellschaft-fuer-informatik-gegen-vorratsdatenspeicherung/

Update 01.05.2015: Nicht mehr „geheim“: Bundesregierung bestätigt nun auch offiziell Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung (s. https://netzpolitik.org/2015/nicht-mehr-geheim-bundesregierung-bestaetigt-nun-auch-offiziell-nebenabrede-zur-vorratsdatenspeicherung/ )

Update 04.05.2015: Scheinbar will sich NRW bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten http://www.abgeordnetenwatch.de/keine_wiedereinfuehrung_der_vorratsdatenspeicherung-745-726.html
Wenn es überhaupt zur Abstimmung kommt, denn die VDS wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zustimmungspflichtig sein, sondern ein sog. Einspruchsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Einspruchsgesetz

 


Kommentar: RE: 20150430 Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung beginnt von Neuem

Es gibt eine klage gegen das bundesverfassungsgericht weil es eine verfassungsbeschwerde gegen die vds nicht dem eugh vorgelegt hatte.

Werner, 07.02.2018 02:26


Category[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2s5
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Tags: #VDS #Neuauflage #Maas #SPD #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Created: 2015-04-30 15:13:37
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