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EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EUGh verworfen7 Jahre Kampf gegen die VorratsdatenspeicherungAktion Freiheit statt Angst begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU Richtlinie über die Speicherung unserer Kommunikationsdaten. Die Richtlinie ist nicht nur unvereinbar mit EU-Recht, sie ist auch rückwirkend nichtig! Welche eine Schlappe für die Befürworter der VDS! Der EUGH hat auf der ersten Stufe in Rn. 49f. die Geeignetheit der VDS zur Kriminalitätsbekämpfung zwar bejaht. hat aber dann die Erforderlichkeit trotz der großen Bedeutung der Kriminalitätsbekämpfung verneint. Diese klare Verneinung der Erfoderlichkeit selbst zur Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität ist von nun an in den Vordergurnd der Argumentation zu stellen. Hier (Rn. 51) hat das Gericht eine echte Bremse aufgestellt. Nach den Rn 52 bis 59 geht eine anlasslose VDS zukünftig gar nicht mehr, weil der EUGh zur Bedingung macht, dass ein Link zu einer konkreten Straftat oder Ermittlung vorliegen muss (Rn 58/59). Das komplette Urteil auf deutsch http://wirspeichernnicht.de/C_0293_2012-DE-ARR.pdf Seit über 7 Jahren kämpfen wir gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS). Schon im Herbst 2007, vor dem Inkraftteten des Gesetzes in Deutschland, haben wir der Bundeskanzlerin unsere Argumente übermittelt und vor diesem Gesetzesverstoß gewarnt - vergebens. Erst nachdem das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 auf die Beschwerden von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, haben wohl einige Politiker bemerkt, dass mit der EU-Richtlinie grundlegende Rechte der Menschen verletzt werden. Daraufhin hat die Zivilgesellschaft in Europa auch einen Stopp des europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. In einem gemeinsamen Brief haben wir mit über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den Unterzeichnern befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband. Auch die Datenschutz-Arbeitsgruppe der EU Kommission hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bereits im Jahr 2010 für rechtswidrig gebrandmarkt. Im Rahmen der Überprüfung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat die Arbeitsgruppe WP29 die bestehende Ausgestaltung in den einzelnen EU Staaten schwer kritisiert und auf ihrer Sitzung vom 12-14 Juli 2010 u.a. festgestellt: Die europäischen Datenschutzbehörden halten die aktuelle Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig. Im September 2011 gab es eine Petition gegen eine neue Vorratsdatenspeicherung Die Petition forderte, dass sich die Bundesregierung für die Abschaffung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stark machen solle - das Gegenteil war der Fall.
Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Warnung der Berliner Datenschützer, Alexander Dix, der darauf verwies, dass trotz des Verbots des BVerfG vom März 2010 viele Provider auch 1 Jahr später immer noch Daten speichern würden . Im Herbst 2011 haben wir uns zusammen mit anderen europäischen NGOs mit einem Brief an die EU Kommissarin Malmström gewandt. Darin haben wir ihr noch einmal die Gründe dargelegt, warum eine Vorratsdatenspeicherung in der EU nicht nur gegen die Menschenrechte verstößt, sondern dass die anlasslose Überwachung von über 300 Mio. Menschen keinen Zweck erfüllt. Es gibt bis heute keine angemessenen Belege für Erfolge der Polizeibehörden durch die erhobenen und gespeicherten Daten. Die herrschende deutsche Politik blieb vom Verfassungsgerichtsurteil ebenso unbeeindruckt wie von den Diskussionen auf EU-Ebene. Die Wiedereinführung einer VDS in Deutschland blieb lediglich wegen des Streits zwischen der FDP-Justizministerin mit dem CDU-Innenminister auf der Strecke. Im letzten Herbst hat nun die Große Koalition die Absicht bekräftigt, trotz aller Proteste der Zivilgesellschaft, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dieser grundrechtswidrigen Politik gegen die Menschen wurde mit dem heutigen Urteil ein Riegel vorgeschoben. VDS nicht nur grundrechtswidrig sondern auch sinnlos und gefährlichIn vielen Studien wurde die Sinnlosigkeit der VDS nachgewiesen.
Um so schlimmer war die Erkenntnis, dass die erhobenen Daten für andere Zwecke missbraucht wurden. So wurden im Jahr 2009 in Polen von Polizei und Geheimdienst über 1 Million mal Vorratsdaten abgefragt, das sind 27 Abfragen auf 1000 Einwohner. Über ein Dutzend polnischer Journalisten wurden bis 2009 überwacht und ihre Informanten durch die Vorratsdatenspeicherung enttarnt. Zum Schluß noch einmal die Argumente gegen die VDS... denn wir fürchten, dass die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung mit dem heutigen Urteil nicht beendet ist.
Lasst uns gemeinsam gegen jeden neuen Versuch einer Speicherung unseres Kommunikationsverhaltens kämpfen! Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20140408 EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung Wie geht es denn nun in den einzelnen Ländern weiter? Ähnlich in den Staaten, wo die obersten Gerichte ähnlich entschieden hatten (Rumänien, Tschechien, Schweden(?) ... In allen anderen Ländern müssen die nationalen Gesetze erst gekippt werden, denn das jeweilige nationale Verfassungsgericht entscheidet. Das kann evtl. zu Klagen wieder bis zur weitere Vorlage an den EuGH führen und Jahre dauern. Auf EU-Ebene könnte die neue EU-Kommission nach der EU-Wahl einen neuen Richtlinienvorschlag vorlegen - also nur Parteien wählen, die gegen die VDS sind! Jochen, 18.04.2014 12:54 RE: 20140408 EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung Auf dem Urteil des EuGH, der die VDS eindeutig als grundrechts- verletzend eingestuft hat, ist noch nicht einmal die Druckertinte getrocknet – schon wird von diversen Politikern und Verantwort- lichen mit verschiedenen Argumentationen erneut die VDS gefordert. Es macht uns wütend, dass schon wieder behauptet wird, dass diejenigen Schuld an Kindesmissbrauch seien, die sich gegen Vorratsdatenspeicherung aussprechen, unter anderem, dass sie über Leichen surfen würden. ... gefunden auf der Seite von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene https://mogis-verein.de/blog/2014/04/26/und-taglich-grust-die-vorratsdatenspeicherung/ 26.04.2014 Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2fU Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4271-20140408-eugh-verwirft-vorratsdatenspeicherung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4271-20140408-eugh-verwirft-vorratsdatenspeicherung.html Tags: #Aktivitaet #FsaMitteilung #Pressemitteilung #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Grundrechte #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Ueberwachung #EUGh #Urteil #Klage #Irland #Polizei #Geheimdienste Erstellt: 2014-04-08 21:29:00 Aufrufe: 4784 Kommentar abgeben |
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