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06.02.2009 Elektronische Gesundheitskarte
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Die elektronische Gesundheitskarte

Alle Versicherten, ob Kasse oder Privat, sollen in Zukunft eine „elektronische Gesundheitskarte“ erhalten. Die Karte dient als Schlüssel zu einem verteilten Computernetzwerk, dem sich künftig alle Arztpraxen, Zahnärzte,elGesundheitskarte Krankenhäuser, Apotheken, Psychotherapeuten, alle ca. 300 Krankenkassen, Krankengymnasten, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise bis zu 2 Millionen Menschen aus dem gesamten Gesundheitsbereich Zugriff auf die Krankheitsdaten erhalten werden.

Wollen Sie, dass in Zukunft Ihre Krankheitsdaten, zum Beispiel AIDS, Krebs, Diabetes, Potenzprobleme oder Nervenzusammenbruch, nicht mehr unter der Schweigepflicht Ihres Arztes liegen, sondern in zentralen Computern mit Internet-Anbindung gespeichert werden?

Auch wir vom  Aktionbündnis Freiheit statt Angst e.V. sehen in der eGK einen weiteren gefährlichen Mosaikstein auf dem Weg hin zum "gläsernen Bürger". So wünschenswert eine schlanke und effiziente Verwaltung auch im Gesundheitswesen sein mag, die milliardenschwere Einführung der eGK mitsamt zentral geführter Datenbestände, deren Sicherungsmechanismen mehr als zweifelhaft sind, birgt große Risiken.

Gesundheitsdaten gehören zu einem extrem sensiblen Lebensbereich. Es gibt ganze Industrien, die von der Verarbeitung und dem Verkauf derartiger Daten leben. Bedingt durch den Umfang und die Detailliertheit der eGK-Daten ist das Missbrauchspotenzial durch Privatwirtschaft und Kriminelle enorm. Die geplanten Infrastrukturen sowie vor allem die Auftragsvergabe der Teilprojekte lassen erhebliche Zweifel an den Aussagen, die Daten seien sicher, aufkommen. Bei einem Teil der Unternehmen, die mit der Verwaltung der Daten beauftragt wurden, ist von einem großen Interesse an der missbräuchlichen Verwendung der Informationen auszugehen.

Aber auch der Staat muss und darf nicht alle verfügbaren Daten über alle Bürger sammeln. So gibt es beispielsweise in Großbritannien bereits Programme, anhand genetischer Dispositionen eine Kriminalitätsprognose zu erstellen. Zu diesem Zweck werden genetische Daten schon von Schulkindern gesammelt. Die Fragwürdigkeit der Aussagekraft genetischen Materials im Bereich psycho-sozialer Felder, wie der Kriminalität, liegt auf der Hand: Der Mensch ist mehr, als das deterministische Produkt seiner DNA.

 

Unterschriftensammlung gegen die eCard

Über den folgenden Link http://www.stoppt-die-e-card.de/

 

Informationen für PatientInnen über die Elektronische Gesundheitskarte

Alle Versicherten, ob in gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, sollen in Zukunft eine „ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE“ erhalten.

 Was bedeutet das für Sie?

  • „Passbild“ auf der Karte.
  • Die Datenspeicherung erfolgt privat und zentral außerhalb der Praxis.
  • Datenschützer, Ärzte­ und Patienten­-Verbände und Bundessärztekammer äußern immer wieder Bedenken.

 Was ist neu und zu beachten?

  • Das Elektronische Rezept ist nicht mehr selbst lesbar.
  • Die Karte hat nur noch Schlüssel­-Funkton für den Daten­-Zugang.
  • Verzicht auf die Nutzung ist zu empfehlen – zumindest nichts speichern lassen, was über die Pflichtverwendung hinausgeht.


Die neue Karte wird von der Krankenversicherung mit einem FOTO versehen, das Sie zur Verfügung stellen sollen (wie Passbild; äußerlicher Unterschied zur bisherigen Kranken­versichertenkarte). Wenn Sie es nicht hinbringen, hat das keine Folgen. Es besteht keine Mitwirkungspflicht für Sie.
Aber Gesetzgeber, Politiker und Krankenkassen wollen, dass in Zukunft Ihre Krankheitsdaten (Diagnosen, Arztbriefe, Röntgenbilder, Krankenhaus­Arztbriefe, verordnete Medikamente) AUSSERHALB DER PSYCHOTHERAPEUTEN­ODER ARZTPRAXIS GESPEICHERT WERDEN.

 Schlüsselfunktion der Karte

Auf der Karte selbst wird fast nichts gespeichert! Sie enthält einen Chip – ähnlich mit goldenen Kontakten wie für die „GeldKarte“ in einer EC­Karte, aber es ist eine weitere PIN nötig (Persönliche Identifizierungs­Nummer). Die Karte dient als Zugangs-­Schlüssel zu einem gigantischen Computernetzwerk, dem sich künftig alle Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, etwa 300 Krankenkassen, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise BIS ZU 2 MILLIONEN MENSCHEN AUS DEM GESAMTEN GESUNDHEITSBEREICH ZUGRIFF auf die Krankheitsdaten erhalten werden.

Private Krankheitsdaten­ Speicherung

Ihre Krankheitsdaten sollen nicht mehr Ihrem Privatgeheimnisschutz und der Schweigepflicht Ihres Psychotherapeuten oder Arztes unterliegen, sondern IN ZENTRALEN, PRIVAT­WIRTSCHAFTLICHEN COMPUTERN MIT INTERNET­-ANBINDUNG gespeichert werden! Ihre Krankheitsdaten, das sind Ihre Daten zur Häufigkeit von Arztbesuchen, zu psychischen Krisen, Psychiatrie­Aufenthalten, Suizidgedanken, Geschlechts­krankheiten, Krebs, Diabetes, Potenzproblemen, Fehlgeburten, HIV­Infektion, Operationen, Erbkrankheiten, Gentest­Ergebnissen, Vorerkrankungen und erfolgreich beendeten, abgeschlossenen Behandlungen.

Große Bedenken

Sie sollten sich sehr überlegen, ob Sie auf den Schutz Ihrer gesundheitsbezogenen Privatgeheimnisse wirklich verzichten möchten.
Immerhin soll der Privatgeheimnisschutz mit einem Strafgesetz gesichert bleiben.

Die Verwendung der Elektronischen Gesundheitskarte in der Sprechstunde wird weiter­gehend die Aufmerksamkeit und Zeit Ihres Psychotherapeuten oder Arztes beanspruchen. Das ELEKTRONISCHE REZEPT „eREZEPT“ können Sie nicht mehr selbst lesen und einsehen. Es gibt kein Rezept mehr auf Papier. Die Übereinstimmung mit dem im Sprech­zimmer gehörten können Sie nicht prüfen. Wenn in der Apotheke kein wahlkabinen­ähnlicher Raum zur Verfügung steht, lesen andere Kunden Ihre Verordnungen auf dem Bildschirm mit. Ihre NOTFALLDATEN sollten Sie ohnehin schon jetzt auf einem kleinen Blatt bei sich führen, da können Sie oder Ihr Arzt Angaben wie Unverträglichkeiten, Allergien, dringend erforderliche Medikamente, chronische Erkrankungen aufschreiben – und auch Ihre Organspende­Einwilligung oder ­Ablehnung.

Datenschutz­-Gefahren

Zwar geben Krankenkassen, Gesundheitsministerium usw. zur Elektronischen Gesundheitskarte an, dass der Zugang mit geeigneten Verfahren geschützt sei. Die DATENPANNEN – auch viele inzwischen in Deutschland, wie die lesbaren Einwohner­-Melderegister mehrerer Städte im Internet, veröffentlichte Polizei­-Verhörprotokolle, verbotene Datenerfassung bei T­Com, Verzeichnisse geschützter Gebäude, Riesen­-Verzeichnisse mit Kontonummern – weisen jedoch auf die Unhaltbarkeit solcher Zusagen hin.

Es ist nichts vorgesehen, wie Sie selbst die in den zentralen Computern über Sie gespeicherten Daten ungestört einsehen können. Böswillige oder versehentliche Daten­ Veränderungen von außen sind prinzipiell möglich und ggf. durch nichts erkennbar! Seitens der Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Pharma­Industrie, Arbeitgeber, Kreditgeber und Werbe­Industrie besteht großes Interesse an Zugang zu diesen persönlichen Daten; das weckte bereits Begehrlichkeiten.

Viele Patienten­, Berufs­ und Fachverbände, auch die Bundesärztekammer äußern wiederholt Bedenken wegen der ungeklärten Sicherheit. Sie sprechen sich für freiwillige Anwendung und eine andere Daten­Erfassung mit übersichtlicher Kontrolle durch die PatientInnen aus.

Wir empfehlen auch Ihnen, auf die Nutzung der Elektronischen Gesundheitskarte nach Möglichkeit zu verzichten.In vielen Praxen werden Sie mit Ihren Bedenken auf Zustimmung stoßen, wenn Sie ausschließlich von der Pflichtverwendung Gebrauch machen wollen.

Mit freundlicher Genehmigung: Werner Lohl (Präsidiumsbeauftragter für Datenschutzfragen im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.)
Wir haben zur elektronischen Gesundheitskarte einen Flyer erstellt.

 

Die elektronische Gesundheitskarte als Milliardengrab

Auf dem Fachkongress „IT-Trends Medizin / Health Telema-tics" sieht man deutlich, dass es bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte um Investitionen in Milliardenhöhe geht. Rund 650 Entscheider sind anwesend und sprechen offen. Wenn die eGK eingeführt ist, braucht zum Beispiel jede der rund 123.000 Arzt- und 65.000 Zahnarztpraxen, 21.000 Apotheken und 2200 Krankenhäuser in Deutschland einen sogenannten Konnektor, der die Daten verschlüsselt. Kostenpunkt rund 1800 Euro pro Stück. Macht allein ein Investitionsvolumen von über 380 Millionen Euro. Dazu kommen Kosten für die Plastikkarte mit Passfoto und Mikroprozessorchip, Computer, Scanner, Datenlesegeräte, Netzwerke, Mitarbeiter und Dienstleister, Aus-und Fortbildungen... Gingen die Planer 2004 noch von einem Volumen von 1,4 Mrd. Euro aus, sprachen die Unternehmensberater von Booz, Allen Hamilton 2006 bereits von 7 Mrd. Euro.

Quelle: die Gesellschafter Nr. 14, Dez. 2008


Weitere Informationen

Zur elektronischen Gesundheitskarte:
https://netzpolitik.org/2012/wie-man-keine-elektronische-gesundheitskarte-bekommt/

http://www.graubrotblog.de/2011/11/17/warum-ich-erstmal-keine-elektronische-gesundheitskarte-bekommen-muss/

Zur Schutzerklärung:
http://www.patientinformiertsich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=343&msgtyp=

http://www.patientinformiertsich.de/aktionen/details.php?msgid=302

Fragen und Antworten von der Verbraucher_innenzentrale Hamburg:
http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/muss-ich-meiner-krankenkasse-ein-foto-schicken.aspx

Und natürlich immer:
http://www.stoppt-die-e-card.de/


 

Kampagne gegen die elektronische Gesundheitskarte in Österreich

 Projekt ELGA

Mehr zu den technischen Einzelheiten der "elektronischen Gesundheitskarte"

Wir haben zur elektronischen Gesundheitskarte einen Flyer erstellt.

Alle Artikel zur "elektronischen Gesundheitskarte"


Category[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link to this page: a-fsa.de/e/11Y
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Tags: #Aktivitaet #elektronische #Gesundheitskarte #Datenschutz #Arbeitnehmer #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #zentrale #Datenbank #Signatur #eCard #eGesundheitskarte #Krankendaten #Patientendaten
Created: 2009-02-06 20:47:14
Hits: 40868

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