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elektronischen GesundheitskarteAlle Versicherten, ob Kasse oder Privat, sollen in Zukunft eine „elektronische Gesundheitskarte“ erhalten. Die Karte dient als Schlüssel zu einem verteilten Computernetzwerk, dem sich künftig alle Arztpraxen, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Psychotherapeuten, alle ca. 300 Krankenkassen, Krankengymnasten, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise bis zu 2 Millionen Menschen aus dem gesamten Gesundheitsbereich Zugriff auf die Krankheitsdaten erhalten werden. Schlüsselfunktion der KarteAuf der Karte selbst wird fast nichts gespeichert! Sie enthält einen Chip – ähnlich mit goldenen Kontakten wie für die „GeldKarte“ in einer ECKarte, aber es ist eine weitere PIN nötig (Persönliche IdentifizierungsNummer). Die Karte dient als Zugangs-Schlüssel zu einem gigantischen Computernetzwerk, dem sich künftig alle Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, etwa 300 Krankenkassen, Sanitätshäuser und viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens anschließen müssen. Dies bedeutet, dass schätzungsweise BIS ZU 2 MILLIONEN MENSCHEN AUS DEM GESAMTEN GESUNDHEITSBEREICH ZUGRIFF auf die Krankheitsdaten erhalten werden. Private Krankheitsdaten SpeicherungIhre Krankheitsdaten sollen nicht mehr Ihrem Privatgeheimnisschutz und der Schweigepflicht Ihres Psychotherapeuten oder Arztes unterliegen, sondern IN ZENTRALEN, PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN COMPUTERN MIT INTERNET-ANBINDUNG gespeichert werden! Ihre Krankheitsdaten, das sind Ihre Daten zur Häufigkeit von Arztbesuchen, zu psychischen Krisen, PsychiatrieAufenthalten, Suizidgedanken, Geschlechtskrankheiten, Krebs, Diabetes, Potenzproblemen, Fehlgeburten, HIVInfektion, Operationen, Erbkrankheiten, GentestErgebnissen, Vorerkrankungen und erfolgreich beendeten, abgeschlossenen Behandlungen. Wollen Sie, dass in Zukunft Ihre Krankheitsdaten, zum Beispiel AIDS, Krebs, Diabetes, Potenzprobleme oder Nervenzusammenbruch, nicht mehr unter der Schweigepflicht Ihres Arztes liegen, sondern in zentralen Computern mit Internet-Anbindung gespeichert werden? Ein Flyer mit Informationen zur e-Gesundheitskarte von Werner Lohl, Präsidiumsbeauftragter für Datenschutzfragen im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.) Weitere Informationen Zur elektronischen Gesundheitskarte: Wiki meint http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte Unser Flyer zur „elektronischen Gesundheitskarte“ Alle Artikel zur „elektronischen Gesundheitskarte“
Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/904-elektronische-gesundheitskarte.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/904-elektronische-gesundheitskarte.html Tags: #Definitionen #elektronische #Gesundheitskarte Erstellt: 2009-12-21 09:32:30 Aufrufe: 7341 Kommentar abgeben |
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