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16.12.2009 10 vernichtende Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung
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10 vernichtende Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung


Nach der mündlichen Verhandlung gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht findet sich fast in jeder Zeitung eine Meldung zu dem Thema. Ein unvollständiger Überblick:

"Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur unverhältnismäßig, es geht komplett am Ziel der Abwehr erheblicher Gefahren vorbei", so Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und deren Datenschutzexperte, zur heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
So ist es mit diesem mächtigen Überwachungsinstrument zum Beispiel möglich, von allen Mobilfunknutzern Bewegungsprofile zu erstellen. Oder komplett nachzuvollziehen, wer mit wem kommuniziert - sei es über die Telefonanschlüsse oder per E-Mail. Diese Möglichkeiten werden bestehen bleiben, auch wenn das Verfassungsgericht den Verwenderkreis der Daten einschränken sollte.
http://www.dailynet.de/Politik/60589.php

Aus Sicht der insgesamt fast 35 000 Kläger verletzt die Vorratsdatenspeicherung das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Aus den gespeicherten Daten ließen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Das sei ein Schritt zum Überwachungsstaat. Millionen von Bürgern würden quasi pauschal verdächtigt.
http://www.mainpost.de/nachrichten/dasthema/Fragen-und-Antworten-zur-Ueberwachung-der-Kommunikation;art1748,5403572

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter: "Entscheidend ist doch: Wessen Daten werden für welchen Zweck gespeichert? Wie werden sie geschützt und welche werden wirklich benötigt, um den Terrorismus zu bekämpfen? Ein Terrorist, der bewusst bestimmte Taten plant, weiß ja auch um diese Speicherung und hat vielfältige Möglichkeiten, sie zu umgehen. So wird die Kommunikation in den sozialen Netzwerken (wie Facebook oder Xing/Anm. d. Red.) beispielsweise nicht von der Verpflichtung zur Speicherung erfasst - obwohl man über diese Dienste ebenfalls Nachrichten austauschen kann. Der normale Bürger dagegen wird beim Telefonieren oder Schreiben von E-Mails automatisch zum "Objekt der Speicherung".
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,666911,00.html

So beschäftigen sich derzeit die höchsten Gerichte in Ungarn und auf Zypern mit Klagen gegen die EU-Richtlinie, die 2006 auf eine Initiative des damaligen britischen Premiers Tony Blair zustande gekommen war. Das rumänische Verfassungsgericht urteilte bereits am 8. Oktober, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, da das Recht auf Privatsphäre verletzt werde. Ärger gibt es auch in Österreich, Schweden, Irland und Griechenland. Wegen Nichtumsetzung der Richtlinie hat die EU-Kommission gegen diese Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt.
Allerdings setzt sich auch in Brüssel langsam die Einsicht durch, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht der erhoffte Erfolg ist. Nicht nur die Umsetzung in nationales Recht bereitet massive Probleme, auch die Auswertung der Erkenntnisse für die Terrorabwehr lässt zu wünschen übrig.
http://www.handelsblatt.com/vorratsdatenspeicherung-der-widerstand-geht-quer-durch-europa;2500655

Gegen diese massive Ausweitung der Bespitzelung gab es die größte Massenklage in der deutschen Geschichte. Geklagt hat auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), inzwischen Justizministerin, die damit gleichzeitig Beklagte ist. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.
http://www.rf-news.de/2009/kw51/feff15.12.09-34-000-menschen-klagen-gegen-vorratsdatenspeicherung

Der Bürgerrechtler Burkhard Hirsch von der FDP dagegen warf dem Gesetzgeber einen Dammbruch vor und sprach von einer "schleichenden Aushöhlung der freiheitlichen Substanz" in Deutschland. Die Entscheidung des Gerichts werde wohl weit über die einstweilige Anordnung vom vergangenen Jahr hinausgehen, hieß es. Kritik kam auch von den Berufsverbänden der Ärzte, Anwälte oder Journalisten. Insgesamt haben nach Angaben der Anwälte 34.995 Kläger Verfassungsbeschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz erhoben. Es wird damit gerechnet, dass das Gericht das Gesetz, das eine europäische Richtlinie umsetzen soll, wenigstens teilweise für verfassungswidrig erklärt.
http://derstandard.at/1259281931632/Deutschland-verteidigt-Vorratsdatenspeicherung

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte zu Beginn der Anhörung (die noch bis in die Nacht hinein andauern dürfte), die Beschwerden würden grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen und stellte die Vorratsdatenspeicherung in eine Reihe mit dem "Großen Lauschangriff", der Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung.
Die Vertretung der Bundesregierung machte insgesamt keine sonderlich gute Figur . Dazu passt, dass der Vorsitzende Richter Papier im späteren Verlauf wörtlich zu Protokoll gab: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ausnahmslos grundgesetzwidrig", sagte Baum der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-vor-dem-Bundesverfassungsgericht-Kritische-Fragen-schwere-Bedenken-Update-886749.html

Bei denen, die das Gesetz als verfassungswidrig ablehnen, saßen diesmal Frau Leutheusser-Schnarrenbergers altliberalen Bürgerrechtsgefährten Burkhard Hirsch und Gerhart Baum ohne sie im Gerichtssaal. Dabei sind die drei ein erfolgreiches Team. Gemeinsam zogen sie erfolgreich 2004 gegen den Großen Lauschangriff vor das Bundesverfassungsgericht, für den Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 1996 - von ihrer eigenen Partei alleingelassen - als Bundesjustizministerin zurückgetreten war. Eine späte Genugtuung für die Politikerin, die bisher auch die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnete. Der "Speicherwahn" sei gefährlich, sagte sie vor zwei Jahren dem "Spiegel". Als Bundesjustizministerin muss sie sich jetzt zurückhalten und die Linie ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) vertreten, die das Gesetz durchsetzte.  Diesmal steht die Partei hinter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1309830/Leutheusser-gegen-Schnarrenberger.html

Grünen-Chefin Claudia Roth redete sich dabei in Rage. Durch die massenhafte Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat werde jeder Bürger zum Verdächtigen erklärt, kritisierte Roth. «Das ist nicht anderes als ein Überwachungsstaat», betonte die Politikerin, die selbst eine der Beschwerdeführer in dem Verfahren ist.
In einer «Gemeinsamen Erklärung» aller Beschwerdeführer wurde dann betont, es gehe um einen «Präzedenzfall für eine uferlose Registrierung des alltäglichen Verhaltens unschuldiger und ungefährlicher Bürger ins Blaue hinein». Die Vorratsdatenspeicherung behindere vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte in einer Informationsgesellschaft unzumutbar.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte an die Adresse der acht Richter des Ersten Senats: «Ihre Entscheidung wird historische Bedeutung haben.» Es gehe um die freiheitliche Verfassung der Republik.
http://www.ad-hoc-news.de/plakat-vorsicht-ueberwachung--/de/Politik/20801425

Weitere Gründe gegen die Vorratsdatenspeicherung finden sich leicht:
http://www.aktion-freiheitstattangst.org/themen/definitionen/872-vds
sowie unter Definitionen FAQ "Umgehung ..."


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Created: 2009-12-16 09:06:05
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