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"Datenkraken im Öffentlichen Dienst"Vor einem Jahre titelten wir noch "Fast 50 Jahre Berufsverbote", nun ist es soweit. Am 28. Januar 1972 unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Dieser führte dazu, dass rund 3,5 Millionen Bewerberinnen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft wurden. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Nach 40 Jahren andauernder Überwachung endete das wohl längste Verfahren in diesem Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es bestätige die Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, den sogenannten "Verfassungsschutz". Der betroffene Journalist und Autor Rolf Gössner schreibt uns dazu heute: Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz"Genau vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach 15jähriger Verfahrensdauer in letzter Instanz rechtskräftig festgestellt, dass meine vier Jahrzehnte lange Dauerüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war. Im Frühjahr diesen Jahres sind die Urteilsgründe bekannt geworden sowie die Antwort der damaligen CDU/CSU-SPD-Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: Die Regierung sah darin keinerlei Veranlassung, irgendwelche politischen, rechtlichen oder "wiedergutmachenden" Konsequenzen aus diesem klaren Urteil und aus jahrzehntelanger staatlicher Verletzung von Grundrechten und Berufsgeheimnissen zu ziehen.
Und es ist mehr als fraglich, ob die neue Ampelkoalition mit dieser Causa anders umzugehen gedenkt und ob sie endlich notwendige Konsequenzen aus dieser Skandalgeschichte zieht. Die Tatsache, dass über meine Überwachungsgeschichte im Laufe der Jahre und Jahrzehnte recht häufig in ganz unterschiedlichen Medien kritisch berichtet und zahlreiche Interviews geführt worden sind, zeigt, dass es zwar ein herausragender Fall war, der öffentliches Aufsehen erregte - aber wir vergessen dabei allzu leicht, dass es auch andere bedrückende Überwachungsfälle gibt, die nicht vor Gericht landeten und nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Und wir vergessen allzu leicht jene Menschen, die von Berufsverboten hart in ihren Lebensentwürfen betroffen waren und immer noch sind, wozu der "Verfassungschutz" ganz wesentlich beigetragen hatte. Im kommenden Jahr 2022 jährt sich zum 50. Mal der sog. Radikalenerlass von 1972 als Ausgangsbeschluss einer zwei Jahrzehnte währenden Berufsverbote-Politik (1970er und 80er Jahre; http://www.berufsverbote.de/ ). Diese Politik darf sich nicht wiederholen - eine Gefahr, die (u.a.) ausweislich des Koalitionsvertrags der Ampelregierungsparteien nicht auszuschließen ist. Die oft existentiellen Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Gesellschaft müssen 2022 endlich aufgearbeitet und die Betroffenen schnellstens rehabilitiert und entschädigt werden.
Am Montag 17. Januar 2022 um 23:15 Uhr ist in der ARD die Ausstrahlung der 45minütigen von Hermann G. Abmayr angekündigt ...
Im weiteren berichtet Rolf Gössner über seine kürzliche Buchpublikation "Datenkraken im Öffentlichen Dienst" - mit Gastbeiträgen von Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Heribert Prantl. Dieses Buch, das im Mai 2021 erschienen ist, wurde folgendermaßen angekündigt: Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner hat sein neues Buch "DATENKRAKEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST" vorgelegt – eine "Laudatio" auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat. Das Buch zeichnet den bundesdeutschen Weg in den präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat nach.
Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, diesen Weg als Fehlentwicklung zu entlarven und für eine Umkehr zu arbeiten. Wir wünschen Rolf Gössner alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. Vergessen wir nicht, dass die "Tradition" der Berufsverbote nicht mit Willy Brandts Unterschrift begann, der Obrigkeitsstaat hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor 184 Jahren unterschrieb Ernst August I. von Hannover die Entlassungsurkunden für die "Göttinger Sieben", sieben Professoren, darunter Wilhelm und Jacob Grimm. Die Sieben hatten es gewagt im November 1837 gegen die Absetzung der Hannoveranischen Verfassung zu protestieren.
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