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Dreist, dreister, Antiterrordateigesetz
Ein Leser fragte nach dem Artikel "Überwachung im Eiltempo" vorgestern, was uns so sicher macht, dass die vernichtenden Urteile des BVerfG gegen die Überwachungsgesetze der letzten Jahre immer dazu führen, dass das nächste Gesetz die Grundrechtsverletzungen des Vorgänger-Gesetzes noch toppen würde.
Die Antwort: langjährige traurige Erfahrung mit einer Ausnahme - dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010. Nur dort hat der Staat wenigstens für für 5 Jahre klein beigegeben.
Einen besonders dreisten Versuch beschreibt netzpolitik.org in einem Artikel über das Antiterrordateigesetz kurz vor Weihnachten. Schon im 1. Urteil des BVerfG hatte dieses zahlreiche Nachbesserungen gefordert. Die Erlaubnis für Polizeien und Geheimdienste für Datamining mit der Antiterrordatei für Zwecke der Strafverfolgung sei verfassungswidrig.
Und was steht in dem neuen Gesetz? Das "Verbesserungsgesetz" erlaubt Polizeien und Geheimdiensten mit Datamining recht beliebig nach neuen Erkenntnissen zu stochern. Auch das erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2020 folgerichtig für teilweise verfassungswidrig.
Da kann man dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Konstantin von Notz nur zustimmen: "Die Liste der verfassungswidrigen Gesetze der GroKo wird länger und länger." Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber sagte zu dm Urteil, es stärke den Datenschutz.
Besonders wichtig ist, dass das BVerfG (und der BfDI) die Verwendung von Data Mining Techniken grundsätzlich für gefährlich hält:
Die Analyse von personenbezogenen Daten mit entsprechenden Techniken stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Solche Techniken bedürfen einer klaren Rechtsgrundlage mit eigenständigen Eingriffsschwellen.
Insbesondere darf Data Mining nicht für "eine bloße Vor- oder Umfeldermittlung ohne Bezug zu einer zumindest konkretisierten Gefahr" genutzt werden. Data Mining kann Zusammenhänge zwischen beliebigen Sachverhalten "erkennen", auch wenn überhaupt keine solchen Zusammenhänge bestehen (z.B. die Schuhgröße zur Gewaltbereitschaft oder die Essgewohnheiten zur Vorliebe zu irgendwelchen Hobbies).
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-datamining-in-antiterrordatei-fuer-strafverfolgung-war-verfassungswidrig/
und https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/die-big-data-luge
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Created: 2021-03-01 00:06:36
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