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Sorry, most articles are not available in English yet Einsatz von Zivilpolizist*innen auf der #unteilbar-Demo 2018 war rechtswidrig An der #unteilbar-Demonstration am 13. Oktober 2018 in Berlin haben mehr als 240.000 Menschen teilgenommen. Der Tag ist allen als ein kraftvolles und überwältigendes Erlebnis einer unteilbaren Solidarität in Erinnerung geblieben.
Es waren aber auch einige "Demonstranten" bezahlt unterwegs, die Polizei hatte Zivilpolizist*innen auf die #unteilbar-Demo 2018 geschickt. Die Beamt*innen waren als sogenannte "Tatbeobachter*innen" oder kurz "Tabos" in die Versammlung geschickt worden. Wenn so etwas geschieht, so muss dies dem Anmelder der Versammlung mitgeteilt werden. Das war damals unterblieben.
Nun gibt #unteilbar bekannt:
Berliner Polizei erkennt an: Einsatz von Zivilpolizist*innen auf der #unteilbar-Demo 2018 war rechtswidrig
Verwaltungsgericht Berlin, Verwaltungsstreitsache Lukas Theune ./. Land Berlin / VG 1 K 153.19
Berlin, den 21.01.2020
Wie heute bekannt wurde, hat die Berliner Polizei bereits mit Schreiben vom 05.12.2019 anerkannt, dass der Einsatz von sogenannten Tatbeobachter*innen bei der #unteilbar-Demo am 13.10.2018 rechtswidrig war. Das #unteilbar-Bündnis hatte hiergegen geklagt, nachdem der Einsatz der Zivilpolizist*innen bekannt geworden war.
§ 12 des Versammlungsgesetzes sieht vor, dass sich Polizeibeamt*innen, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, dem Leiter oder der Leiterin der Versammlung zu erkennen zu geben haben. Häufg verstößt die Berliner Polizei aber gegen diese Regelung, indem sie Beamt*innen als sog. „Tatbeobachter*innen“ oder kurz „Tabos“ in Versammlungen schickt, die dann in der Demo mitlaufen und im Nachhinein berichten. Zu jeder Einsatzhundertschaft gehören u.a. vier bis sechs solcher Tatbeobachter*innen.
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak und Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, die das Bündnis in dem Rechtsstreit vertreten, sind zufrieden ob dieses Einsehens der Polizei. „Die Berliner Polizei hat die geltende Rechtslage nun doch noch zur Kenntnis genommen. Das Gesetz ist derart klar formuliert, dass es keinen Zweifel über die Rechtswidrigkeit des Tatbeobachter*innen Einsatz geben kann“, so Rechtsanwältin Dr. Luczak. Dr. Stolle moniert zwar, dass „die Polizei so einer schriftlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zuvorkommt. Dennoch hoffen wir, dass die Berliner Polizei sich nun auch bei kommenden Demos an das Versammlungsgesetz hält.“
Felix Müller, einer der Sprecher*innen von #unteilbar unterstreicht: „Die Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten ist ein wichtiges Anliegen von #unteilbar. Dass die Berliner Polizei auf unserer Demo am 13.10.2018 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat, haben wir empört zur Kenntnis genommen. Das Eingeständnis der Polizei werten wir als Teilerfolg.“
#unteilbar | Solidarität statt Ausgrenzung | für eine freie und offene Gesellschaft
Mehr dazu bei https://unteilbar.org
Kommentar: RE: 20200124 "Berliner Polizei akzeptiert die geltende Rechtslage"
Na das ist ja ganz reizend, dass die Polizei zur Kenntnis nimmt, dass Gesetze auch für sie gelten...
Dass sie sich daran künftig zu halten gedenken lese ich da aber nicht raus - und auch nicht, dass es irgendwelche Konsequenzen (insbesondere in der Führungsebene) gibt?
To., 24.01.2020 11:44
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Created: 2020-01-24 09:04:50
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