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18.11.2019 Vermummungsverbot beschränkt Grundrechte
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Vermummungsverbot ist verfassungswidrig

Das gilt leider nicht für die Bundesrepublik Deutschland - das Oberste Gericht in Hongkong hat das von Regierungschefin Carry Lam Anfang Oktober erlassene Vermummungsverbot auf Demonstrationen als verfassungswidrig gekippt. Am 6. Oktober hatte ein Gericht die Verordnung aus der britischen Kolonialzeit noch bestätigt.

Die Verordnung hat denjenigen bis zu einem Jahr Gefängnis angedroht, der sein Gesicht bei öffentlichen Versammlungen verdeckt. Das Oberste Gericht sieht darin Beschränkungen der Grundrechte, die weiter gingen als notwendig.

Wie ist das bei uns?

In Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht auf Versammlung und friedliche Demonstration festgeschrieben. Wie so viele Grundrechte wurde auch dieses im Laufe der bundesdeutschen Geschichte "eingehegt". Artikel 8 Absatz 2 im Grundgesetz (GG) stellt fest, dass Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetze eingeschränkt werden können. Und im Versammlungsgesetz (VersG) wird dieses Grundrecht nun präzisiert, d.h. eingeschränkt. Dort wird ein Vermummungsverbot definiert, dass festlegt den Wunsch nach erfolgreicher Strafverfolgung über den Wunsch nach Anonymität zu stellen.

Allerdings kann die Polizei das Vermummungsverbot in Grenzen aufheben, wenn z.B. die Verkleidung Teil einer Kunstaktion ist oder einer Tradition folgt, wie z.B. im Karneval oder bei kirchlichen Veranstaltungen. Total fragwürdig werden Anordnungen gegen eine Vermummung (durch Schals oder Mützen) im Vorfeld, also auf dem Weg zu Demonstrationen, da es kein Vermummungsgesetz für den Straßenverkehr gibt.

Bei den G20 Protesten in Hamburg wurde die "Vermummung" mehrfach zur Rechtfertigung eines Eingriffs durch die Polizei genutzt. Umgekehrt hat der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Deutschen Bundestags festgestellt: "Für Zivil-Polizisten auf Demos gilt das Vermummungsverbot nicht. Sie sind keine Teilnehmer der Demo."

Dafür wurden die Festgenommenen bei den G20 Protesten wochenlang, in dem Fall von Fabio V. sogar über 4 Monate in Untersuchungshaft gehalten. Da können die beiden festgenommenen deutschen Studenten in Hongkong froh sein, dass sie nach einer Woche wieder frei sind.

Mehr dazu bei https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128763.hongkong-vermummungsverbot-fuer-verfassungswidrig-erklaert.html
und https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/hongkong-vermummungsverbot-urteil-oberstes-gericht-verfassungswidrig
und https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-10/massenproteste-regierung-in-hongkong-erlaesst-vermummungsverbot
und https://www.tagesschau.de/ausland/hongkong-979.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6315-20180103-g20-prozesse-die-schwere-faust-des-rechtsstaats.htm


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Created: 2019-11-18 09:58:29
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