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07.10.2019 Vermummte Polizisten auf den G20-Demos

... and they are too

Über das "unerhörte Vermummungsverbot" nach einer 100 Jahre alten Vorschrift aus britischer Besatzungszeit in Hongkong wird uns in den Medien fast stündlich in den Nachrichten erzählt. Dass es auch bei uns zumindest seit einigen Jahrzehnten ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen gibt, wird dabei nicht erwähnt.

Vermummung führt bei uns in der Regel entweder zu direktem Zugriff durch die Polizei oder zur Auflösung der Demo. Letzteres geschehen bei der "Welcome to Hell"-Demo zum Hamburger G20-Gipfel im Sommer 2017. Die Demo wurde von der Polizei mit vielen Festnahmen von Teilnehmern und auch Unbeteiligten aufgelöst.

Durch die zufällige Aussage eines Zivilpolizisten im G20-Untersuchungsausschuss wurde jedoch bekannt, dass beim.G20-Gipfel offenbar auch vermummte Polizisten im "Schwarzen Block" mitgelaufen sind. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Deutschen Bundestags stellt dazu u.a. fest:

  • Für Zivil-Polizisten auf Demos gilt das Vermummungsverbot nicht. Sie sind keine Teilnehmer der Demo.
  • Sie dürfen durch ihr Verhalten aber keinen Grund für die Auflösung einer Versammlung liefern.
  • Sie müssten sich außerdem dem Versammlungsleiter zu erkennen geben.

Das Gutachten hatte der Abgeordnete der Partei Die Linke im Bundestag, Andrej Hunko, in Auftrag gegeben. Sein Fazit nun:

"Vermummte Polizisten haben die Auflösung einer Demonstration begünstigt oder sogar herbeigeführt. Das muss Konsequenzen haben", sagte Hunko gegenüber LTO. "Faktisch haben sie sich dabei als agents provocateurs betätigt. Hier spricht das Gutachten eine klare Sprache."

Tatsächlich war Vermummung der Grund, warum die Polizei am 6. Juli 2017 die Spitze der Demo am Hamburger Fischmarkt stürmte und schließlich die Versammlung auflöste. Auch wenn nach dem Gutachten vermummte Polizisten sich straffrei unter eine Demo mischen dürfen, so betont das Dokument auch: "Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung einer Vermummung von Polizisten darf der Staat jedoch in keinem Fall unmittelbar durch seine Beamten oder mittelbar durch sie als agents provocateurs einen Grund für die Auflösung einer Versammlung schaffen."

Wenn also die Polizei vermummte und derart getarnte Beamte in eine Demo schickt, dann darf sie eine Auflösung der Demo nicht auf Verstöße gegen das Vermummungsverbot stützen. Abgesehen davon hat sich "natürlich" auch kein Zivilpolizist beim Versammlungsleiter angemeldet.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/g20-demo-welcome-to-hell-polizisten-vermummt-verbot-aufloesung-gutachten-bundestag/
und alle unsere Artikel zu den G20 Protesten 2017 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=G20&sel=meta


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/35y
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Erstellt: 2019-10-07 09:24:54
Aufrufe: 1185

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