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10.09.2018 Polizeibeauftragte statt Vorbeugehaft
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Alternative Forderungen beim Kampf gegen die Polizeigesetze formulieren

Gemeinsam gegen Polizeigesetze im "Freiheit statt Angst" - Block auf der #unteilbar Demo am 13.10. 13h in Berlin

In der Auseinandersetzung um die neuen Polizeigesetze in verschiedenen Bundesländern fehlt bisher noch der Ruf nach Alternativen. Nur ein "Weg mit" und "Kampf dem" reicht nicht aus, denn auch die bestehende Situation ist nicht dazu geeignet Vertrauen zur Arbeit der Polizei zu haben.

Sicher ist die bestehende Situation besser als die kommende, in Bayern schon eingeführte, mit

  •  mehrtägiger Haft zur Gefahrenabwehr oder auch zur Personalienfeststellung,
  • Vorbeugehaft,
  • Überwachung missliebiger Personen,
  • elektronische Fußfesseln,
  • Platzverweise und
  • Videokameras an allen Ecken.

Aber auch heute haben Opfer von ungerechtfertigter Polizeigewalt kaum eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen. Dringend benötigt wird eine demokratische Kontrollmöglichkeit staatlichen Handels und hier insbesondere des staatlichen Gewaltmonopols. Dazu werden unabhängige Beschwerdestellen gegen missbräuchliche Polizeigewalt und gleichzeitig zur Klärung von Konflikten innerhalb der Polizei benötigt. Eine Einrichtung solcher unabhängiger Stellen würde sich sicher auch auf die Selbstmordrate innerhalb der Polizei auswirken.

Mit einer Strafanzeige gegen Polizeibeamte zu seinem Recht zu kommen, ist für Opfer von ungerechtfertigter Polizeigewalt chancenlos. Die Gegenanzeige wegen "Verleumdung" oder "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" folgt oft sofort und Polizeibeamte gelten vor Gericht als "verlässliche Zeugen". Aber selbst wenn man Anzeige erstattet, so zeigt eine wissenschaftliche Untersuchungen des Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein, dass nur ein geringer Bruchteil von Verfahren gegen Polizeibeamte zur Anklage kommt.

In Berlin wurden im Jahr 1998 nur bei1,2 Prozent und 1999 nur in 1,3 Prozent der Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt (§340 StGB), Anklage erhoben. Wir brauchen also eine umfassendere unabhängige Kontrollmöglichkeit der Zivilgesellschaft gegenüber der Polizei. Seit dem Jahr 2008 liegt ein Gesetzentwurf zur Institutionalisierung eines Polizeibeauftragten von der die Humanistischen Union vor. Dieser wurde sogar als Vorlage für entsprechende Gesetzentwürfe von Grünen und Linken im Bundestag und in verschiedenen Landesparlamenten genutzt aber bei den bisherigen Mehrheitsverhältnissen ohne ein positives Ergebnis.

In Rheinland-Pfalz hatte sogar die Gewerkschaft der Polizei (GdP) 2014 einen eigenen Gesetzentwurf für die Einrichtung eines Polizeibeauftragten vorgelegt. Rheinland-Pfalz erweiterte daraufhin am 18. Juli 2014 die Aufgabe des bereits existierenden Bürgerbeauftragten des Landtags um die neue Aufgabe eines unabhängigen und weisungsfreien Polizeibeauftragten. Dieser hatte bis Juli 2018 253 Eingaben aus der Polizei zu bearbeiten aber nur 73 Bürgerbeschwerden.

Interessant ist die Idee Bremens, wo die rot-grüne Stadtregierung die Einrichtung eines Gewaltbeauftragten plant (siehe Seite 114 der Koalitionsvereinbarung). Seine Zuständigkeit soll sich nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf andere Behörden wie etwa den Bereich der Psychiatrie erstrecken. Das wäre angesichts des bayerischen Falls Gustl Mollath sicher wichtig. (Ein Film zu diesem Fall läuft in dieser Woche in der ARD "Gefangen - der Fall K.")

Im Kampf gegen die neuen Polizeigesetze sollte man sich noch weitere Gedanken zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und der Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Polizei machen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Polizeibeauftragte-statt-Vorbeugehaft-4153109.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6479-20180514-protest-gegen-neue-polizeigesetze-verstaerken.htm


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Created: 2018-09-10 09:09:35
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