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16.02.2018 Keine Kampfdrohnen, kein Wettrüsten
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Kampfdrohnen erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

In unserer Untersuchung der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung hatten wir mit Grausen festgestellt, dass die künftige Regierung neben einer massiven Erhöhung der Rüstungsausgaben auch die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Kampfdrohnen beauftragen will.

Im neuen Koalitionsvertrag ist andererseits auch festgelegt worden, dass die Bundesregierung völkerrechtswidrige Tötungen, auch mit Drohnen, ablehnt. Die Bundesregierung will also bewaffnungsfähige Heron TP Drohnen aus Israel leasen, jedoch soll der Deutsche Bundestag über eine Beschaffung von Bewaffnung für die Heron TP Drohnen erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.”

Was denn nun zuerst? Erst kaufen und dann diskutieren oder umgekehrt?

Imerhin wäre Deutschland der einzige NATO-Staat, in dem von den Regierungsparteien versprochen wurde, vor der Beschaffung bewaffneter Drohnen eine ausführliche Debatte zu führen.  Großbritannien hat bewaffnete US-Drohnen im Einsatz seit 2007, und Italien und Frankreich sollen bald die Bewaffnung für ihre US-Drohnen erhalten.

Ausführliche, öffentliche Anhörungen zu Kampfdrohnen im Deutschen Bundestag könnten weltweit von Bedeutung sein. Sie könnten u. a. auch eventuell zu Debatten im Bundestag über den völkerrechtswidrigen Einsatz der US-Drohnen via Ramstein und AFRICOM führen.

Deshalb unterstützen wir die Forderung der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) aus der letzten Woche nach Schritten zur Abrüstung an Stelle der Erhöhung der Gefahr weiteren Wettrüstens und des Einsatzes von automatischen Tötungsinstrumenten:

IPPNW-Pressemitteilung vom 07.02.2018
Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Vorfestlegung auf die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen im Entwurf des Koalitionsvertrags. Die Prüfung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen zu Anschaffung, Entwicklung und Einsatz von Kampfdrohnen soll erst später erfolgen. Heron-TP-Kampfdrohnen der Firma Israel Aerospace Industries (IAI) sollen laut dem Koalitionsvertrag als "Übergangslösung" geleast werden bis zur Fertigstellung einer Euro-Drohne "im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion." Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag gegenüber dem Sondierungspapier einige Verbesserungen enthält, so etwa die Ablehnung „völkerrechtswidriger Tötungen, … auch durch Drohnen.”  Die IPPNW fordert die neue Bundesregierung auf, die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblowern, Opfern, WissenschaftlerInnen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, JuristInnen, ÄrztInnen, NGOs und UNO zeitnah durchzuführen.

Ein Vertrag für das Leasing von sieben Heron-TP-Kampfdrohnen wurde bereits in der 18. Legislaturperiode ausgehandelt. Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die "gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit" ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. "In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert", sagte Arnold damals. "Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig."

Laut dem neuen Koalitionsvertrag wird der Deutsche Bundestag über eine Beschaffung von Bewaffnung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen."

Die ärztliche Friedensorganisation fordert, dass die neue Bundesregierung sich auf der Grundlage des neuen Koalitionsvertrags für eine europäische Sicherheitsarchitektur ohne waffenfähige Drohnen und stattdessen für dringend notwendige internationale Rüstungskontrolle dieses gefährlichen Waffensystems einsetzt.

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin,


PS. Unseren Protest gegen Kampfdrohnen und Aufrüstung können wir schon morgen den Politikern auf der SIKO zeigen: Aktion Freiheit statt Angst ist Unterstützer der Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München und ruft an dieser Stelle zur Teilnahme auf!

Mehr dazu bei https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/kampfdrohnen-erst-anschaffen-dann.html


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Created: 2018-02-16 09:55:55
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