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27.06.2015 Streikrecht wird als Grundrecht in Frage gestellt
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Arbeitgeberseite in der ILO will Grundrechte zurückdrehen

Die ILO (International Labour Organisation) ist keine internationale Gewerkschaft, wie man vielleicht denken mag. In ihr treffen Arbeitnehmervertreter, (UN-) Politiker und Gewerkschafter aufeinander. Die ILO hat die 8 Kernarbeitsnormen verabschiedet, die aber auch damit nicht weltweit Anwendung finden.

Die USA anerkennen nur drei davon und verweigern die andern 5 den Beschäftigten im Land. (siehe z.B. TT(I)P täuscht Arbeitsstandards nur vor )

Annelie Buntenbach aus dem DGB-Bundesvorstand ist Mitglied des Verwaltungsrates
der Internationalen Arbeitsorganisation. Sie hat vor wenigen Tagen in Berlin berichtet, dass die Arbeitgebergruppe bei der Internationalen Arbeiterorganisation (IAO) in letzter Zeit das Streikrecht als ein internationales Recht in Frage stellen.

Über 60 Jahre wurde das Streikrecht aus den ILO-Übereinkommen 87 und 98 aus dem Jahr 1948 und 1949 abgeleitet und war bei der Internationalen Arbeitsorganisation unbestritten. Jetzt wird dieses Recht in Frage gestellt. Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeber (BDA) steht in dieser Offensive in vorderster Front.

In einer gemeinsamen Erklärung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebergruppe hat der Kontrollausschuss (CEACR) der ILO nunmehr den Auftrag erhalten „ die Durchführung
der Übereinkommen und Empfehlungen der ILO“ zu überprüfen. Darin heißt es:

"Die Regierungsgruppe anerkennt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Streikrecht und dem Vereinigungsrecht besteht“ Aber dann wird ausgeführt: „ Wir
stellen jedoch auch fest, dass das Streikrecht, obschon Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der ILO, kein absolutes Recht ist. Der Geltungsbereich und die Bedingungen dieses Rechtes werden auf nationaler Ebene geregelt.“

  • Was heißt das für uns in Deutschland?
  • Gibt es nun das Streikrecht auf internationaler Ebene?
  • Welche Auswirkungen hat es generell auf das Normenkontrollsystem der Internationale Arbeitsorganisation, wenn zwar die internationalen Rechte
    existieren, aber die Form der Regelung national geschieht?
  • Was heißt in Bezug auf das Streikrecht für die Gewerkschaften in Deutschland
    und international?

Die Positionen dazu wurden auf der Veranstaltung am 25.06.2015 beim ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg ausgetauscht.


Nachtrag: Auch europaweit ist das Streikrecht in Gefahr

Dies führt Christian Bunke in verdi Nr. 7/2015 S.8 näher aus:

"In vielen Ländern werden Gesetze auf den Weg gebracht, die gewerkschaftliche Rechte begrenzen, doch Großbritannien steht in dieser Sache ganz vorne an. Im November findet dort die dritte Lesung eines Gesetzentwurfs für ein „Gewerkschaftsgesetz" im Unterhaus statt. Besonders die Transportgewerkschaften und die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst soll das Gesetz ins Visier nehmen. ...

Hunderttausende Beschäftigte im öffentlichen Dienst könnten in den nächsten Jahren ihren Job verlieren. Damit sie sich künftig schlechter dagegen wehren können, sieht das Gesetz eine Reihe von neuen Behinderungen für Gewerkschaften vor. Dazu gehört die Einführung einer Mindestbeteiligungsquote von 50 Prozent bei der Durchführung von Urabstimmungen. Für den öffentlichen Dienst und das Transportwesen soll zusätzlich gelten, dass mindestens 40 Prozent aller Wahlberechtigten für Kampfmaßnahmen stimmen müssen. Sonst ist die Urabstimmung ungültig. ...

Eine besondere britische Schikane besteht darin, dass Urabstimmungen nur per Briefwahl durchgeführt werden dürfen. ...

Streikposten sollen zukünftig gezwungen werden, sich mit Armbändern zu kennzeichnen. Ihre persönlichen Angaben - Name, Arbeitsplatz, Adresse - müssen vor Beginn des Streiks der Polizei gemeldet werden. Die soll damit eine Datenbank gewerkschaftlicher Aktivisten anlegen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sehen hier die Gefahr, dass eine staatliche „schwarzen Liste" entsteht.

„Schwarze Listen" sind ein großes Problem in Großbritannien. So stehen unter anderem die Namen von mehr als 3.000 Bauarbeitern auf einer schwarzen Liste der Baukonzerne. Viele von ihnen sind aktive, allerdings seit Jahren arbeitslose Gewerkschafter.

Heute weiß man, dass es bei der Erstellung dieser Liste eine Kooperation zwischen Geheimdiensten und Baufirmen gab. Durch das geplante Gesetz wird diese Kooperation nun offiziell - und auf alle Berufsgruppen ausgeweitet. Laut Gesetzentwurf soll künftig jede beliebige Person die Identität von Streikposten erfragen dürfen.

Wird auch nur ein Streikposten ohne Arm band angetroffen, weigert sich einer von ihnen, seine Angaben zu machen, kann das laut Gesetzentwurf dazu führen, dass der Streik nicht mehr legal ist. Das würde zu Gerichtsprozessen gegen einzelne Gewerkschafter und gegen Gewerkschaften führen, die durchaus mit Haftstrafen enden könnten. Zumindest müssen Gewerkschaften bei Verstößen gegen das Gesetz mit Geldstrafen zwischen 200 und 20.000 Pfund rechnen. ..."

aus Christian Bunke in verdi Nr. 7/2015 S.8


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Created: 2015-06-27 11:16:40
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