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Augenwischerei bei den ArbeitsrechtenErinnern wir uns an die Diskussion mit Sigmar Gabriel in einer Magazinsendung der ARD vor einem Jahr: "Deutsche Arbeitsrechtsnormen werden durch TTIP nicht eingeschränkt, sie sind sogar explizit ausgenommen." Leider konnte der Reporter ihm nachweisen, dass in den geleakten Dokumenten genau diese "Ausnahmeregelung" gestrichen wurde. Es ist aber noch trickreicher, wie der DGB am Beispiel des transpazifischen Handelsabkommens TPP aufgezeigt hat. Es fängt gut an: „Alle Unterzeichnerstaaten werden in ihren Gesetzen und Regulierungen und damit verbundenen Praktiken die folgenden Rechte übernehmen und aufrechterhalten, wie sie in der ILO-Erklärung enthalten sind. Das ist eine trickreiche Täuschung. Hier werden nämlich nicht die acht ILO-Kernarbeitsnormen herangezogen, sondern lediglich die „ILO-Erklärung“ aus dem Jahr 1998. Man einigte sich darin auf einen „Mindestsozialstandard für alle“, eben diese vier „Grundrechte“. Das wurde 1996 von der Welthandelsorganisation WTO so übernommen. Die USA haben von den acht ILO-Kernarbeitsnormen nur zwei ratifiziert. Bei folgenden drei ILO-Kernarbeitsnormen wird das besonders deutlich:
Nebenbei fehlen noch weitere wichtige 177 "technische Normen" der ILO in TPP, wie z.B. das Recht auf Kündigungsschutz (insbesondere für Schwangere); das Recht auf bezahlten Urlaub; das Recht auf Kranken-, Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits- und Renten-Versicherung; das Recht auf Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz; das Recht auf Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheit; das Recht auf geregelte Arbeitszeiten mit Pausen; das Recht auf geregelte Leiharbeit; die Rechte für Haushaltshilfen, indigene Arbeiter und Arbeitsmigranten und die Rechte und Pflichten von privaten Arbeitsvermittlern. ... Mehr dazu bei http://www.gegenblende.de/++co++48531aaa-9f55-11e5-b148-52540066f352 Alle Artikel zu
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