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06.11.2015 Ministerpräsidenten sollen Vermittlungsausschuss anrufen
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Aufruf an die Ministerpräsidenten vor der Bundesratssitung am 06.11.15

Aktion Freiheit statt Angst hat, wie auch andere zivilgesellschaftliche Gruppen, an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht einfach durchzuwinken sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Damit wäre noch einmal die Gelegenheit gegeben über die verfassungsrechtlich bedenklichen Inhalte zu diskutieren und hoffentlich würde dies die erneute Klatsche aus Karlsruhe für die Politiker unnötig machen.

Deshalb haben wir den Ministerpräsidenten geschrieben:

Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
am morgigen Freitag wird der Bundesrat unter TOP 6 die geplante Neueinführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten behandeln.
Diese anlasslose, pauschale und weit reichende Vorratsdatenspeicherung ist offensichtlich nicht mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht, noch viel weniger mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs(siehe dort insbesondere die Randnummern 57-59) vereinbar. Diese Einschätzung wird von zahlreichen anerkannten Rechtsexperten bis hin zum wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags vertreten.

Im Bundesrat morgen wird der Antrag zur Einsetzung eines Vermittlungsausschusses gestellt werden und damit haben Sie als Vertreter der Menschen in Ihrem Bundesland die Gelegenheit, einen Diskussions- und Auseinandersetzungsprozess mit der Bundesregierung in Gang zu setzen, der für diejenige öffentliche, inhaltliche und sachliche Auseinandersetzung sorgen würde, die ein erneutes Desaster solch einer Gesetzgebung vor den höchsten Gerichten verhindern kann.

Aktion Freiheit statt Angst e.V. möchte Sie darum bitten, die Gelegenheit zu nutzen und morgen im Bundesrat für die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses zu stimmen.

Eine erneute verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung aller unserer Kontakte und Bewegungen ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist unverhältnismäßig, Datenauskünfte über Internetnutzer sind nicht auf schwere Straftaten beschränkt und die Schutzmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger sind unzureichend. Zivilgesellschaft, Berufsverbände und die Wirtschaft laufen einhellig Sturm gegen dieses Vorhaben. Deutschland muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen, statt sie zu kopieren!

Auch möchten wir auf die Ergebnisse von Gesprächen im Rahmen der "Freedom Not Fear"-Tage mit der EU-Kommission vom 16.10.2015 in Brüssel hinweisen, wonach diese durchblicken ließ, durchaus ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Erwägung zu ziehen, falls die Gesetzgebung in dieser Form Gesetzeskraft erlangen sollte - wenn auch eventuell nicht nur aus den Bedenken bzgl. der Verletzung europäischer Grundrechte heraus, sondern zusätzlich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Aktion Freiheit statt Angst

Der Brief als .pdf


Update 05.11.2015: Auch ver.di appelliert an den Bundesrat, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung an den Vermittlungsausschuss zu überweisen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) appelliert an die Mitglieder des Bundesrats, auf der morgigen Sitzung (6. November 2015) dem Antrag des Landes Thüringen zu folgen und das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.

„Das Ziel muss es sein, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu überarbeiten. In der vorliegenden Form führt das Gesetz zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und zu einer Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die nicht akzeptabel ist“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Werneke kritisierte, dass der besondere Schutz von Daten sogenannter Berufsgeheimnisträger wie unter anderem Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr gewährleistet sei. Der vorliegende Gesetzentwurf behindere mit der Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten die Möglichkeit der Journalistinnen und Journalisten, ihren Informantinnen und Informanten umfassenden Schutz vor Aufdeckung zu gewährleisten. „Mit dem Gesetz wird die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien und ihr Auftrag zur umfassenden, aufklärenden Berichterstattung untergraben. Das ist eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen“, sagte Werneke. Er verwies darauf, dass die geplanten Regelungen nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprächen.

 

Pressekontakt
Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++054e9714-83d2-11e5-9074-5254008a33df


Update 06.11.2015 15h: Der erneute VDS-Gesetzentwurf wurde trotz der Einwände aus Thüringen und Schleswig-Holstein wurde vom Bundesrat angenommen.

Obwohl die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen vorab die Abgeordneten des Kieler Landtags wissen liess, dass das neue Gesetz "nach wie vor einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen" sei, hat die Mehrheit der Bundesländer das sicher wieder verfassungswidrige Gesetz durchgewunken. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-winkt-neue-Vorratsdatenspeicherung-durch-2906926.html


Update  08.11.2015: Medienecho nach dem unsäglichen Bundesratsbeschluss

 


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