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Rechtsgutachten bestätigt: CETA im Widerspruch zu deutschen Verfassungsrecht und europäischem RechtAktion Freiheit statt Angst dokumentiert hier ein Gutachten des Berliner Wassertischs zu dem drohenden Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Und wir werden weiter gegen den Abbau sozialer Standards und der Informationsfreiheit kämpfen! Rechtsgutachten bestätigt: CETA im Widerspruch zu deutschen Verfassungsrecht und europäischem RechtDas zwischen Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem von Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen erstellten Gutachten weder mit deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Das am 31. Oktober 2014 von Attac München vorgestellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht verstoße. Die Gutachter bezweifelten, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben dürfte. In seiner jetzigen Form könne es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden. Das Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit zentral mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss”, den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für problematisch. Als gefährdet werden auch die nach CETA sei im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein gemischtes Abkommen, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Es verletze durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Darüber hinaus gefährdeten die CETA-Regulierungsausschüsse eine demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene, da diese Ausschüsse mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt seien und eine Vielzahl von Kompetenzen erhielten. Wie eine Beteiligung des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau kommentiert das am Freitag vorgestellte Gutachten: "Das Rechtsgutachten von Professor Andreas Fischer-Lescano enthüllt die grenzenlose Selbst-Ermächtigung der EU-Kommission und weist schlüssig nach, dass das Handelsabkommen CETA weder mit deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar ist. Die durch das Abkommen drohende Aushebelung der bisher im EU-Recht garantierten kommunalen Selbstverwaltung wird die gesamte Wassertisch-Sprecher Gerhard Seyfarth ergänzt: "Der Berliner Wassertisch und viele andere Bürgerinitiativen werden alles daran setzen, dass sich die Hoffnungen der Konzerne in den USA und Kanada nicht erfüllen. Wir werden es nicht hinnehmen, dass die gesamte Daseinsvorsorge einer Liberalisierung ausgesetzt wird. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass privatisierte Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge rekommunalisiert werden." Mehr dazu bei http://berliner-wassertisch.net/ Alle Artikel zu
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