Sorry, most articles are not available in English yet
19.09.2011: Videoüberwachung gerichtlich eingeschränkt
Nur eine einfache Meldung an die Kommission für Datenschutz reicht in Österreich künftig nicht mehr aus, um private Videoanlagen zur Überwachung gegen Diebstähle oder Sachbeschädigung auf dem Privatgrundstück installieren zu dürfen.In 2. Instanz wurde jetzt festgestellt: "weil keine Meldung an die Kommission für Datenschutz erfolgt ist, sei die Überwachung ohnehin unzulässig. Damit ist sie auch zivilrechtlich nicht zu gestatten."
Auch an vielen Gebäuden in der Landeshauptstadt hängen Video-Überwachungskameras. Da die dazu vorgeschrieben Hinweisschilder fehlen, folgen nun Anzeigen.
Mehr dazu bei http://salzburg.orf.at/stories/538217/
Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1Go
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2385-20110919-viel-illegaler-wildwuchs-bei-videoueberwachung.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2385-20110919-viel-illegaler-wildwuchs-bei-videoueberwachung.htm
Tags: #Videoueberwachung #Oesterreich #Datenschutz #Urteil #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht
Created: 2011-09-19 06:34:45
Kommentar abgeben