19.09.2011: Videoüberwachung gerichtlich eingeschränkt
Nur eine einfache Meldung an die Kommission für Datenschutz reicht in Österreich künftig nicht mehr aus, um private Videoanlagen zur Überwachung gegen Diebstähle oder Sachbeschädigung auf dem Privatgrundstück installieren zu dürfen.In 2. Instanz wurde jetzt festgestellt: "weil keine Meldung an die Kommission für Datenschutz erfolgt ist, sei die Überwachung ohnehin unzulässig. Damit ist sie auch zivilrechtlich nicht zu gestatten."
Auch an vielen Gebäuden in der Landeshauptstadt hängen Video-Überwachungskameras. Da die dazu vorgeschrieben Hinweisschilder fehlen, folgen nun Anzeigen.
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Tags: #Videoueberwachung #Oesterreich #Datenschutz #Urteil #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2011-09-19 06:34:45 Aufrufe: 4920
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