01.01.2010 Happy New Year 1984 mit ELENA

Happy New Year 1984 mit ELENA

Keine persönlichen Daten in zentralen Datenbanken - Aktion Freiheit statt Angst e.V. begrüßt das Neue Jahr aber keinesfalls das neue Gesetz

Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten Gesetz zum ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) muss ab dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Angestellten einmal monatlich einen Datensatz mit einer Unmenge von persönlichen und teilweise höchst sensiblen Angaben an eine zentrale Datenbank übermitteln. Das sind in Deutschland die Daten von ca. 40 Millionen Menschen.

Übertragen und gespeichert werden

Steuerfreien Bezüge sind dabei Zuwendungen des Arbeitgebers in eine Pensionskasse, Kurzarbeitergeld, Altersteilzeitgeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, usw.

Die Arten der einzelnen Fehlzeiten werden z.B. unterschieden in: Krankheit / Mutterschutz / Pflegezeit /Krankentage wegen Pflege eines kranken Kindes / Elternzeit / Wehrdienst-Zivildienst / unbezahlter Urlaub / unbezahlte Fehlzeit / unrechtmäßiger Streik / rechtmäßiger Streik / Aussperrung usw.

Bisher wurde diese Informationen nur bei einer Beantragung von Sozialleistungen abgefragt, jetzt werden sie grundsätzlich für jeden Beschäftigten regelmäßig übertragen und gespeichert.

Ab dem 1.1.2012 kann man/frau nur noch Sozialleistungen mit einer Job-Card (eine Chipkarte mit persönlicher Signatur) beantragen, die man/frau für etwa 60 Euro bekommen wird. Diese neue "elektronische Identität" wird in der zentralen Speicherstelle mit allen Daten und außerdem mit der Rentenversicherungsnummer und der Steuer-ID der betreffenden Person verknüpft.   

Ist dieser Aufwand überhaupt wirtschaftlich sinnvoll?

Die vom Bundesministerium angegebenen Einsparungen von jährlich 85 Mio. € sind das Ergebnis einer Berechnung mit vielen Unbekannten. Der Schaden durch wegen vergessener PIN unbrauchbarer Chipkarten, verloren gegangene,  bzw. in falsche Hände geratene persönliche Daten lässt sich gar nicht mit einem Geldwert beziffern.

Darüber hinaus entstehen hohe Kosten in Anschaffung und Pflege neuer Software und elektronischer Zusatzgeräte zur Datenübertragung für die Arbeitgeber, die vor allem mittelständische Unternehmen belasten.

Schon bei der Gesetzgebung im Februar 2009 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu ELENA angerufen, weil auch die Länder darin eine starke finanzielle Belastung sahen. Nach Meinung einzelner Länder sei es nicht sachgemäß, hiermit ab 2014 die Länderbehörden zu belasten, da auch die öffentlichen Arbeitgeber an dem Verfahren teilnehmen sollen. [2]

Bei über 80 Millionen Einwohnern werden heute von der Privatwirtschaft jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen ausgestellt. Das sind weniger als eine pro Einwohner und Jahr.
... und dafür dieser Aufwand und das Risiko weiterer Datenskandale.

Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins: "Da werden zentral sensible Daten auf Vorrat gespeichert, die zu über 90 Prozent nicht benötigt werden." Und "es steht zu befürchten, dass bald auch andere Stellen versuchen werden, an diese Informationen zu gelangen." [3]

Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden. Dies ist eine weitere Vorratsdatenspeicherung und widerspricht dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit. In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige Kenn-Nummer zuordnet, wird mit ELENA ein wahnsinniges Datenbanksystem geschaffen, dass die Menschen gläsern werden lässt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat den Umfang der geplanten Speicherung von Arbeitnehmerdaten im Rahmen des Projekts "Elena" kritisiert. "Wir haben uns lange mit 'Elena' beschäftigt und dabei viele datenschutzrechtliche Belange durchsetzen können. Deshalb finde ich es irritierend, dass jetzt ein Datensatz vorgelegt wurde, der wesentlich über das hinaus geht, was ich für zulässig halte", sagte Schaar der Thüringer Allgemeinen" vor einigen Tagen. Schaar mahnte, wenn es um höchst sensible Daten gehe, sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten. [4]

Geplant ist (s.o.) zum Beispiel, die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind.  Peter Schaar meint: "Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig". Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich. [5]

Auch die Gewerkschaften "erinnert das ELENA Verfahren zumindest in Ansätzen an Vorratsdatenspeicherung" und wird abgelehnt. Aus der Speicherung einer Streikteilnahme lässt sich indirekt auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft schließen. Dies darf, wie auch politische Überzeugungen oder Parteimitgliedschaften nicht gespeichert werden.[6]

Aktion Freiheit statt Angst stellt fest:

Das ELENA Verfahren ist gefährlich, weil

Das ELENA Verfahren ist völlig unnötig, weil

Links:

[1] ELENA http://www.das-elena-verfahren.de/front-page
[2] Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-schickt-ELENA-in-den-Vermittlungsausschuss-195828.html und
Bundesrat bemängelt Datenschutz bei ELENA http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-fordert-mehr-Datenschutz-beim-elektronischen-Einkommensnachweis-207122.html
[3] Thilo Weichert zu ELENA http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zu-90-prozent-nicht-benoetigt/
[4] Peter Schaar kritisiert ELENA /ds/articles/861-20091213-kritik-an-speicherung-von-arbeitnehmerdaten.htm
[5] Peter Schaar kritisiert ELENA http://futurezone.orf.at/stories/1633876/ und http://futurezone.orf.at/stories/1501901/
[6] DGB zu ELENA http://www.einblick.dgb.de/politik_aktuell/e1308s3.htm/
[7] Entschließung der 59. Konferenz 14./15. März 2000 Datenschutzbeauftragten Bund / Länder, http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/ent59.html

Alle unsere Meldungen zu ELENA

Die Arbeitsgruppe ArbeitnehmerInnendatenschutz im Aktionsbündnis Freiheit statt Angst wird sich weiter mit den Entwicklungen zum ELENA Verfahren beschäftigen.

Das nächste Treffen der AG. 19.01.2010 19:30h; kontakt@aktion-fsa.de


Kommentar: RE: 20100101 Happy New Year 1984 mit ELENA

Gegen den das Dantenmonster ELENA (elektronischen Entgeltnachweis) gibt jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
Bitte mitzeichnen und weitersagen! :-)

Edelweiß 2010-01-21 13:21:45


 


Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1gj
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/931-20100101-happy-new-year-1984-mit-elena.htm
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Tags: #Aktivitaet #ELENA #zentraleDatenbank #Entgeltnachweis #Streik #Abmahnungen #Vorratsdatenspeicherung #Datenschutz #Arbeitnehmerdaten #Arbeitnehmer #SteuerID #Chipkarte #rechtmaessigen #illegale #Streik
Erstellt: 2009-12-31 09:11:08
Aufrufe: 6165

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