08.12.2009: Hessischer Landtag debattiert über Polizeigesetz
Das Polizeigesetz, über das am Nachmittag in zweiter Lesung beraten wird, soll unter anderem die Überwachung von Online-Telefonaten und die Rasterfahndung neu regeln. CDU und FDP haben den Entwurf für das Gesetz gemeinsam eingebracht. Danach würde künftig mit richterlicher Erlaubnis die Überwachung von Telefonaten oder Chats über den Computer möglich. Eine Durchsuchung ganzer Computer - also die so genannte Online-Durchsuchung – soll aber verboten bleiben.Das Polizeigesetz regelt auch, in welchen Fällen die Nummernschilder von Autos gescannt werden dürfen. Der Entwurf für das neue hessische Polizeigesetz sieht denn auch vor, dass die Scanner nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr eingesetzt werden dürfen – nicht aber zur flächendeckenden Überwachung.
Die Grünen sehen in dem Polizeigesetz sogar einen "massiven Angriff auf die Bürger- und Freiheitsrechte".
Mehr dazu bei http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_38419913
und in unserem Artikel über ähnliche Gesetze in der Schweiz /presse/unsere-themen-in-der-presse/845-20091208-verschaerfung-der-polizeigesetze-und-ein-tiefes-eindringen-in-die-privatsphaere
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Tags: #Hessen #Polizeigesetz #Rasterfahndung #KfzKennzeichen #Ueberwachung #datenschutz #Buergerrechte
Erstellt: 2009-12-08 08:02:26 Aufrufe: 4294
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