Recht kennt keine historische Schuld
Vor einer Woche haben wir über die Fortsetzung der kolonialen Ausbeutung durch die Big5 , dann über Kinderarbeit beim Kobaltabbau im Kongo ebenfalls im wesentlichen für die digitalen Riesen berichtet und vor 2 Tagen über die unterschiedliche Behandlung durch "unser" Asylsystem.
Heute sind wir darüber gestolpert, dass koloniales Unrecht auch durch beliebig lange Gerichtsverfahren nicht korrigiert sondern sogar festgeschrieben wird. Die taz schreibt über den Fall Gerson Liebl.
Erneut hat kürzlich ein Gericht seine Klage auf deutsche Staatsbürgerschaft abgewiesen. Seit 30 Jahren kämpft der Mann aus Togo für einen deutschen Pass mit dem Argument, dass er einen deutschen Großvater hatte, der in der Kolonialzeit Beamter im „deutschen Schutzgebiet“ war. Wiederholt hat er deswegen deutsche Behörden verklagt – aktuell wollte er das Land Berlin dazu verdonnern, ihm einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Ein solches Dokument bekommen im Ausland lebende Deutsche als Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit.
Obwohl er eindeutig nachweisen kann, dass er einen deutschen Großvater hat, ist kein Amt aber auch kein Gericht davon zu überzeugen, ihn nach 30 Jahren in Deutschland eine deutsche Staatsangehörigkeit zu übertragen. Sein Bruder in Togo war da erfolgreicher, der den dortigen deutschen Botschaft die gleichen Papiere vorlegte.
Lesenswerter Artiel über Rechtsprechung im Postkolonialismus ...
Mehr dazu bei https://taz.de/Folgen-des-deutschen-Kolonialismus/!5852561/
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Erstellt: 2022-05-27 08:03:53 Aufrufe: 555
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