19.04.2021 Wo bleiben die Konsequenzen für den "Verfassungsschutz"?

Urteilsbegründung nach 40 Jahren Überwachung liegt vor

Viermal haben wir über das persönliche Schicksal des Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalts Dr. Rolf Gössner berichtet. Vor 4 Monaten konnten wir den gerichtlichen Erfolg feiern, dass seine geheimdienstliche Überwachung nach insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 als Unrecht festgestellt wurde (BVerwG 6 C 11.18).

Die Internationale Liga für Menschenrechte, wo Rolf Gössner tätig ist, ist nun im Besitz der schriftlichen Begründung des Urteils und zieht daraus folgende Schlüsse:

So weit - so gut! Doch was folgt daraus für die Arbeit des Verfassungsschutzes?

Bei dem Beobachteten handelte es sich um einen zweifachen Träger von Berufsgeheimnissen - das Berufsgeheimniss als Rechtsanwalt und Publizist. Unter den Bedingungen gezielter staatlicher Be­obach­tung waren diese Grundrechte praktisch über Jahrzehnte hinweg nicht zu gewährleisten. Die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandan­t:in­nen sowie zwi­schen Journalist und Informant:innen sind dadurch nachhaltig erschüttert.
Wir ziehen hier mal die Parallele zu Julian Assange, der als Journalist seit über 10 Jahren der Ausübung seiner Grundrechte beraubt wird, seit 2 Jahren durch Isolationshaft in Belmarsh, einem britischen Hochsicherheitsgefängnis bei London.

Bedenklich in der Urteilsbegründung sind insbesondere bei der Frage der zukünftigen Arbeit des Verfassungsschutzes:

Mehr dazu bei https//:ilmr.de2020rolf-goessner-gewinnt-endgueltig-rechtsstreit-gegen-bundesverfassungsschutz
und das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig https://www.bverwg.de/141220U6C11.18.0


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Erstellt: 2021-04-19 07:27:27
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