Bundesamt für Verfassungsschutz wegen vier Jahrzehnte langen Rechtsbruchs verurteilt
... titelten wir vor 9 Jahren am 4. Februar 2011 - nun fast noch ein Jahrzehnt danach können wir dieses düstere Kapitel bundesdeutscher Geschichte endgültig abschließen. Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung und insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (BVerwG 6 C 11.18).
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang. Auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, so lässt sich jetzt schon sagen: Damit bleibt es auch in dritter und letzter Instanz dabei, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.
Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Rolf Gössner, den der Bundesinlandsgeheimdienst„Verfassungsschutz“ zum „Staats- und Verfassungsfeind“ erklärt hatte, endlich rechtskräftig rehabilitiert. Damit haben die Bundesregierung mit ihrem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie alle weiteren 13 seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und 12 Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz in diesem skandalösen Überwachungsfall eine schwere und blamable Niederlage erlitten.
Die Internationale Liga für Menschenrechte, in der der Bürgerrechtler Rolf Gössner seit Jahrzehnten mitarbeitet, stellt dazu fest:
Tatsächlich ist ein so lang währender Grundrechtsbruch gegenüber einem Bürger dieses Landes bislang keinem anderen staatlichen Sicherheitsorgan höchstrichterlich bescheinigt worden. Aus diesem beispiellosen Fiasko einer geradezu kafkaesken Überwachungsgeschichte müssen dringend überfällige politische, behördliche und gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden.
Rolf Gössner sieht in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen einen "gerichtlichen Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür sowie über antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen Sicherheitsorgans. Das ist eine klare Entscheidung zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung."
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß und Prozessvertreter von Rolf Gössner: "Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Dagegen hat sich der ‚Verfassungsschutz‘ 15 Jahre erbittert gewehrt. Jetzt ist es höchste Zeit, dass hieraus Konsequenzen gezogen werden. Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungskontrolle durch den ‚Verfassungsschutz‘ sind durch klare gesetzliche Vorschriften zu unterbinden. Das gilt nicht nur zum Schutze von (u.a. anwaltlichen) Berufsgeheimnissen, die unter Überwachungsbedingungen nicht mehr zu gewährleisten sind, sondern gegenüber Jedermann."
Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der HUMANISTISCHEN UNION erklärt: "Die vorliegenden Entscheidungen sind Meilensteine im Kampf gegen einen übergriffigen Geheimdienst. Als Bürgerrechtsvereinigung werden wir darüber wachen, dass sich an diese grundlegenden Urteile eine unverzügliche Änderung der bisherigen Beobachtungspraxis der Geheimdienste anschließt.
Ein Weiter-so darf es nicht geben."
Aktion Freiheit statt Angst gratuliert Rolf Gössner, der Humanistischen Union und der Internationale Liga für Menschenrechte zu diesem Erfolg nach diesem langen Kampf.
Mehr dazu bei https://ilmr.de/2020/bundesverfassungsschutz-verliert-endgueltig-rechtstreit-gegen-rolf-goessner
Kommentar: RE: 20201218 Vier Jahrzehnte "Verfassungsschutz"-Skandal rechtskräftig beendet
Herzlichen Dank für Ihre / Eure Gratulationen zum gerichtlichen Erfolg gegen den "Verfassungsschutz" nach 15 Jahren Verfahrensdauer und vier Jahrzehnten Überwachung.
Liebe Gratulantinnen und Gratulanten, lieber Kolleg:innen und Freund:innen,
gern möchte ich auf diesem Wege all jenen herzlich danken, die meinen rechtskräftigen gerichtlichen Erfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz so überaus mitfühlend, erleichtert und erfreut aufgenommen und kommentiert haben. Die zahlreichen Gratulationen und Wünsche haben mich überwältigt und wirklich hoch erfreut. ...
Rolf Gössner, 30.12.20 14:39
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Erstellt: 2020-12-18 09:09:46 Aufrufe: 756
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