Biometrische Daten sind sparsam zu verwenden
Ab 2. August 2021 soll Jede/r beim Beantragen eines neuen Personlausweises zusätzlich zum biometrischen Passfoto auch noch zwei Fingerabdrücke abgeben (Neuen Ausweis nur gegen Fingerabdruck). Doch nun berichtet Heise.de:
Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.
Der Gutachter des Netzwerks Datenschutzexpertise, Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holsteins, stellt fest:
- die Anforderung nach 2 Fingerabdrücken widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit,
- die Speicherung von Zeigefingern ist wesentlich missbrauchsanfälliger als etwa die Speicherung des Mittelfingers,
- die Speicherung von allen 10 Fingerabdrücken bei Geflüchteten ist darüber hinaus eine Diskriminierung (Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit),
- bei Verwendung eines biometrischen Lichtbilds ist auf ein weiteres biometrisches Verfahren zu verzichten,
- wegen der Fehlerrisiken der biometrischen Gesichtserkennung stellt diese in "intelligenten" Videoüberwachungssystemen im öffentlichen Raum einen massiven Grundrechtseingriff dar,
- die Nutzung einer Iris-Identifikation sei wegen der geringeren Missbrauchsgefahr als milderes Mittel einer Erkennung eher geeignet,
- die generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis durch Sicherheitsbehörden eröffnet ebenfalls Missbrauchsmöglichkeiten,
- insbesondere können andere Staaten diese Abrufmöglichkeit nutzen, um für ihre Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten diese Daten zu speichern,
- grundsätzlich werden in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) biometrische Daten wegen ihrer Sensitivität unter einen besonderen Schutz gestellt.
Was lernen wir daraus?
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Wieder wurde ein grundrechtswidriges Gesetz erlassen!
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Wieder werden Jahre vergehen, bis das BVerfG dieses Unrecht beseitigt.
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"intelligente" Videoüberwachung ist grundrechtswidrig, siehe das Projekt am Bahnhof Südkreuz
Es gibt weiter viel zu tun - auf zum Bundesverfassungsgericht!
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html
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Erstellt: 2021-03-11 08:29:19 Aufrufe: 1389
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