Recht auf Information, wenn Behörden die Fingerabdrücke für EURODAC abnehmen
Als Mitglied der Fundamental Rights Platform (FRA) dokumentiert Aktion Freiheit statt Angst regelmäßig deren Veröffentlichungen, wenn sie unsere Themen betreffen. In einem weiteren Bericht zum Jahresende hat die FRA auf einen Flyer hingewiesen, der die rechtlichen Vorschriften für die Abnahme von Fingerabdrücken in der EU klarstellt. Außerdem verweist die FRA auf den EASO-Jahresberichts zur Lage des Asyls in der EU und fragt nach Anmerkungen dazu.
Neuer Leitfaden der FRA zum Recht auf Information wenn Behörden, die Fingerabdrücke für EURODAC abnehmen
Die FRA hat ein neues Faltblatt veröffentlicht: Recht auf Information - Leitfaden für Behörden bei der Abnahme von Fingerabdrücken für EURODAC.
Dieser kurze praktische Leitfaden unterstützt Beamte und Behörden dabei, Asylbewerber und Migranten auf verständliche und zugängliche Weise über die Verarbeitung ihrer Fingerabdrücke in Eurodac zu informieren. Die Erstellung des Merkblatts ist eine gemeinsame Anstrengung der FRA und der Koordinierungsgruppe für die Eurodac-Aufsicht, die sich aus Vertretern der Datenschutzbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten, die die Eurodac-Verordnung überwachen, und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammensetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter https://fra.europa.eu/en/publication/2020/right-information-authorities-taking-fingerprints-eurodac
und der Flyer Text "Right to information for authorities taking fingerprints for EURODAC"
Außerdem möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen eine Information von EASO zu übermitteln. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bittet um Rückmeldung zu Inhalt und Format des EASO-Jahresberichts zur Lage des Asyls in der EU, der einen Überblick über die Entwicklungen in Gesetzgebung, Politik und Praxis im Bereich Asyl auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene gibt. Ihre Anmerkungen tragen dazu bei, die Erfahrung der Nutzer zu verbessern und den analytischen Wert des Berichts zu erhöhen.
Die Online-Bewertungserhebung umfasst Fragen zu Inhalt, Struktur, Format und Methodik des EASO-Jahresberichts und sollte fünf Minuten dauern. Anmerkungen können bis zum 7. Februar 2020 eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
FRA - FRP
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Schwarzenbergplatz 11
1040 Wien, Österreich
Mehr dazu bei https://fra.europa.eu/en/publication/2020/right-information-authorities-taking-fingerprints-eurodac
und der Flyer Text "Right to information for authorities taking fingerprints for EURODAC"
https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2020-guide-eurodac_en.pdf
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Erstellt: 2020-01-19 10:02:32 Aufrufe: 1471
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