12.06.2019 PSD2 zwingt Kunden zu Bank-App

Wieder wird die Haftung auf die Kunden umgelegt

Schon mehrfach haben wir vor der PSD2, der Payment Service Directive 2, gewarnt, mit der große Internetkonzerne und ausländische Bankhäuser Zugriff auf unser Konto erhalten. Am 14. September diesen Jahres tritt diese Verordnung in Kraft.

Deshalb haben in den letzten Wochen und Monaten wahrscheinlich alle von uns (mehrfach) Post von unseren Banken erhalten. Am 14. September stirbt u.a. das iTAN Überweisungsverfahren und die Banken nerven uns mit der Aufforderung für Überweisungen ihre Apps herunterzuladen.

Auch die Bezahlung per Kreditkarte bei einem Online-Kauf wird dann nur noch mit einer zusätzlichen App durchführbar sein. Über diese App der Bank erhält man dann eine individuelle Transaktionsnummer, die für den Zahlungsvorgang gültig ist. Man nennt das eine Zwei-Faktor-Authentisierung.

Die Nachteile des neuen Verfahrens sind:

Gerade der letzte Punkt ist ein absolutes NoGo für die weitere Nutzung von Kreditkarten bei Online Geschäften. Erst vor wenigen Tagen hatten wir auf das Verschieben der Haftung beim autonomen Autofahren berichten müssen.

Kuketz warnt in seinem Blog grundsätzlich vor der Nutzung von Apps aus dem Google Play Store, denn dafür muss man sich bei Google anmelden und außerdem beinhalten diese Apps dann auch noch zahlreiche Tracker. Dem ist nichts hinzuzufügen ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/banken-zwangs-umstellung-auf-3d-secure-verfahren-was-tun/
und alle unsere Artikel zur Payment Service Directive https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=psd&sel=meta
und https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsdiensterichtlinie#%C3%9Cberarbeitete_Zahlungsdiensterichtlinie_(PSD2)


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/33s
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Erstellt: 2019-06-12 09:07:08
Aufrufe: 1548

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