Justizminister auf dem Holzweg
Dazu darf es nicht kommen! Schon mehrfach haben wir davor gewarnt, dass die Haftungsfragen bei selbstfahrenden Autos gelöst werden müssen bevor diese im Straßenverkehr unterwegs sind. Klar muss dabei sein, dass kein Autokäufer die Verantwortung für Fehler in der Software übernehmen kann.
Nun wollen die Justizminister von Bund und Ländern, wie Golem berichtet, auf einer Konferenz in Lübeck einer Vorlage zugestimmt, in dem Papier (PDF) wörtlich es heißt: "Die Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz soll auch in den Fällen des autonomen/automatisierten Fahrens greifen; insbesondere dürfen Hackerangriffe nicht als höhere Gewalt zur Befreiung von der (Halter-)Haftung führen."
Erst wenn eine fehlerhafte Programmierung des Autos Schuld sei, können die Haftpflichtversicherer versuchen, die Schadenssumme beim Hersteller geltend zu machen. Bei Hackerangriffen werden sich die Hersteller immer damit herausreden, dass sie "nach dem Stand der Wissenschaft und Technik" eine Sicherheitslücke nicht kennen konnten. Denn jeder Informatiker wird ihnen bescheinigen, dass es bei der Fehleranfälligkeit so komplexer Softwaresysteme faktisch unmöglich ist, ein fehlerfreies System ohne jede Lücke zu programmieren,
Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/autonomes-fahren-halter-sollen-bei-hackerangriffen-auf-autos-haften-1906-141747.html
und https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/_documents/TOPI_8.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Kommentar: RE: 20190608 Autofahrer soll für Hackerangriffe auf sein Kfz haften
Das ist auch juristisch dumm. Es muss das Verursacher Prinzip gelten. Wenn eine dritte Person Schaden verursacht, dann ist sie auch haftbar. Der Fahrer und Hersteller können nur eine Teilschuld tragen (keine Updates vom Hersteller/ keine Updates vom Verbraucher installiert)
Ne., 08.06.2019 16:30
Kategorie[32]: Datenverluste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/33o
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Erstellt: 2019-06-08 14:02:30 Aufrufe: 1072
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