Keine Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsesetzes (ASOG)!
Seit 2 Jahren kämpfen wir im Berliner Bündnis für Freiheitsrechte (BAfF) gegen eine Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen des Staates. Auslöser der Gründung dieses Bündnisses war das "Volksbegehren" von Heilmann (CDU) und Buschkowsky (SPD) für mehr Videoüberwachung (und angeblich dadurch für mehr Datenschutz ;-).
Dieser verfassungswidrige Gesetzesvorschlag liegt nun glücklicherweise zur Prüfung beim Berliner Verfassungsgerichtshof. Dem Trommelfeuer von Forderungen nach Gesetzesverschärfungen von CDU und AfD wollte Innensenator Geisel (SPD) schon mit einer, wie in allen Bundesländern laufenden, Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) nachkommen.
Nun hat jedoch der Landesvorstand der Linken bei seiner letzten Sitzung auch über das ASOG gesprochen und solche Überwachungsphantasien abgelehnt. In einer Sofort-Information hat der Landesvorstand vor 3 Tagen festgestellt:
Sofort-Information zum ALLGEMEINEN SICHERHEITS- UND ORDNUNGSGESETZ
Niklas Schrader, MdA, informiert über den Diskussionsstand der Koalition zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Die SPD fordert hier deutlich erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinausgehen. Gleichzeitig werden bereits verabredete Vorhaben zur Liberalisierung des ASOG bisher nicht umgesetzt. Der Landesvorstand bekräftigt, dass der Koalitionsvertrag keine Verhandlungsmasse, sondern Grundlage des Regierungshandels unserer rot-rot-grünen Koalition ist. Es ist politisch unabdingbar, dass das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetzes einer rot-rot-grünen Landesregierung sich deutlich von den Verschärfungen der Polizeigesetze anderer Bundesländer unterscheidet und dem angstgetriebenen Sicherheitsdiskurs in der Bundesrepublik widerstehen muss. DIE LINKE. Berlin macht sich hier für einen erkennbare bürgerrechtliche Handschrift stark. Die verschiedenen tatsächlichen Sicherheitsbedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner von besonnen Polizeieinsätzen bei Demonstrationen einerseits bis hin zu einem sicheren Heimweg im Dunkeln andererseits müssen dabei die Richtschnur bilden.
Der vom Landesparteitag an den Landesvorstand überwiesenen Antrag „Keine Verschärfung des Polizeigesetzes" wird beraten und wurde einstimmig beschlossen.
KEINE VERSCHÄRFUNG DES ALLGEMEINEN SICHERHEITS- UND ORDNUNGSGESETZES!
LV-Beschluss 7-004/19
1. DIE LINKE. Berlin lehnt jede Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), ab. Berlin darf nicht dem Beispiel anderer Länder folgen und sein Polizeigesetz mit sinnlosen, neuen Grundrechtseingriffe verschärfen.
Wir lehnen insbesondere die immer umfassenderen Überwachungskompetenzen in allen Lebensbereichen ab. Linke Innenpolitik muss durch einen größtmöglichen Schutz von Freiheitsrechten geleitet werden. Daher begrüßt DIE LINKE die Änderungsvorschläge für das ASOG aus dem Koalitionsvertrag von 2016 und fordert ihre Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, diese umzusetzen.
2. DIE LINKE Berlin lehnt eine immer weitere Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle ab. Durch Konstruktionen, wie der »drohenden Gefahr« oder »drohenden terroristischen« Gefahr kann die Polizei kausal und zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass durch diese mehr Sicherheit entsteht. Die bisherigen Anschläge in Europa haben gezeigt, dass die Polizei im Vorfeld weder zu wenig über die Täterinnen wusste, noch zu wenige Möglichkeiten hatte einzugreifen. Die mangelnde Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden darf nicht zu Lasten der Freiheit Aller kompensiert werden.
3. Bürgerinnenrechte sind Freiheitsrechte. Wir lehnen die Konstruktion so genannter Gefahrengebiete, in Berlin bekannt als Kriminalitätsbelastete Orte (KBO), ab. An diesen Orten darf die Polizei anlasslos Menschen kontrollieren. Diese anlasslosen Kontrollen führen in der Praxis immer wieder zu Racial Profiling. Wir fordern daher ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling im ASOG und eine entsprechende Anpassung in der Ausbildung der Berliner Polizei.
Bis zur Abschaffung der KBO sind diese räumlich konkret zu veröffentlichen und die entsprechenden Gebiete im Straßenbild zu kennzeichnen wie es z.B. in Bremen, Hamburg oder Leipzig üblich ist. Die Bürgerinnen Berlins haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie sich in einem öffentlichen Raum bewegen, in dem sie jederzeit Ziel einer polizeilichen Maßnahme werden können.
4. Wir sind ebenso gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung in Berlin. Das Volksbegehren von Ex- Justizsenator Heilmann (CDU) und Ex Bezirksbürgermeister Buschkowsky (SPD) für mehr Videoüberwachung verdrängt die Suche nach Lösungen sozialer Ursachen als Ursprung von Kriminalität. Unter dem Deckmantel der intelligenten Videoaufklärung wird verschleiert, was Videoüberwachung in Zukunft in Berlin können soll: automatisch Gespräche aufzeichnen und Gesichter erkennen. Wir lehnen den weiteren Einsatz der sogenannten Videowagen vehement ab.
Diese Wagen haben während ihrer Testphase schon bewiesen, dass (mobile) Videoüberwachung keinen Nutzen hat.
5. DIE LINKE. Berlin missbilligt die Verschärfungen der jüngsten beschlossenen Landespolizeigesetze als demokratiefeindlich. Insbesondere die Gesetzesverschärfungen, die dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz von 2017 folgen, sind Angriffe auf eine offene und freiheitliche Gesellschaft. Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote oder die elektronische Aufenthaltsüberwachung kommen Freiheitsentziehungen gleich, ohne dass die Betroffenen gegen ein Strafgesetz verstoßen haben.
Über die Sinnlosigkeit intelligenter Videoüberwachung haben wir im Rahmen unser Südkreuz-Kampagne schon oft hingewiesen.
Mehr dazu bei https://dielinke.berlin/partei/vorstand/beschluesse/detail/news/lv-beschluss-7-004-19/
und hier der Beschluss: https://dielinke.berlin/partei/vorstand/beschluesse/detail/news/lv-beschluss-7-004-19/
und https://www.tagesspiegel.de/berlin/schutz-vor-terroranschlaegen-linke-blockiert-neues-polizeigesetz-fuer-berlin/23852096.html#kommentare
und https://www.morgenpost.de/berlin/article216181489/Linke-stoppt-mehr-Videoueberwachung-Mueller-will-sie-weiter.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ZH
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6754-20190112-linke-lehnt-gesetzesverschaerfungen-in-berlin-ab.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6754-20190112-linke-lehnt-gesetzesverschaerfungen-in-berlin-ab.htm
Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #ASOG #Berlin #Polizeigesetz #SPD #Linke #Volksbegehren #Verfassungsgerichtshof #Versammlungsrecht #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2019-01-12 10:23:02 Aufrufe: 1090
Kommentar abgeben