31.10.2016 Gemeinnützigkeit durch Grußworte gefährdet?

Teilerfolg des Frauenverbandes Courage vor dem Finanzgericht Düsseldorf

Am Freitag, den 28.10. erzielte der Frauenverband Courage einen Teilerfolg vor dem Finanzgericht Düsseldorf gegen die Finanzbehörde. Dem Senat reichten die vorgelegten Beweise der Finanzbehörde für den Extremismus- Vorwurf zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht aus, um ein Urteil im Sinne der Abgabeordnung 51 Abs. 3.2 zu fällen.

Ausgangspunkt war eine Stelle im Verfassungsschutzbericht, die neuerdings ausreicht, um die Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins anzuzweifeln. Der Verfassungsschutz war in seinem Schreiben aber nur von einem „Verdachtsfall“ ausgegangen. Der „Verdachtsfall“ war ein Grußwort des FV Courage an die MLPD, woraus eine aktive Unterstützung der MLPD durch den Frauenverband Courage konstruiert wurde.

Das Finanzgericht legte der Finanzbehörde nahe, die Freistellungsbescheide von 2010 und 2011 stehen zu lassen und die weitere Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Courage anhand der jetzt anstehenden Feststellung der Gemeinnützigkeit ab 2012 weiter zu führen. Selbstverständlich wird Courage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach 2012 weiter kämpfen.

Der FV Courage berichtet weiter: Bei der anschließenden Kundgebung bekräftigten Courage Frauen aus den verschiedenen Orten in NRW: „Unser Frauenverband Courage ist überparteilich - Wir sind überparteilich!“ „Wir Frauen können eigenständig denken und handeln und wir lassen uns nicht vorschreiben, mit wem wir zusammen arbeiten.“

Mehr dazu bei http://www.fvcourage.de/
Siehe zum Thema Gemeinnützigkeit auch attac muss gemeinnützig bleiben! und Zweierlei Maß bei Finanzämtern

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Erstellt: 2016-10-31 10:37:23
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