Telefonranddaten werden in der Schweiz weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt
Das ist keine Erfolgsmeldung aber zumindest kein weiterer Rückschritt. Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, bei der geltenden Frist zu bleiben.
Dafür soll das Überwachungsgesetz BÜPF ohne weiteren Widerstand durchgepeitscht werden. Eigentlich war vorgesehen die VDS auf 12 Monate Aufbewahrungsfrist zu verlängern.
Grund für den "Rückzieher" waren Überlegungen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Das Urteil gilt zwar nicht in der Schweiz aber das drohende Referendum auch gegen das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat den Politikern wohl etwas Angst eingeflößt.
Nun kommt es darauf an, dass das Referendum gegen das BÜPF trotzdem erfolgreich wird.
Mehr dazu bei http://www.swissinfo.ch/ger/vorratsdatenspeicherung-wird-in-der-schweiz-nicht-verlaengert/41998388
und http://www.watson.ch/Digital/Schweiz/451841161-Telefon%C3%BCberwachung--Vorratsdatenspeicherung-wird-in-der-Schweiz-nicht-verl%C3%A4ngert
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Erstellt: 2016-03-05 10:29:33 Aufrufe: 1630
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