11.10.2012 Rechtswidriges Versammlungsverbot

VG Frankfurt: Versammlungsverbot rechtswidrig

Die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste, Militär in Aktion Freiheit statt Angst e.V. freut sich mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie über das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu den Verboten der Demonstrationen in Frankfurt im Frühjahr.Leider bezieht sich die Entscheidungnur auf die vom Grundrechtekomitee angemeldete Demo und nicht auch auf die ebenfalls verbotenen Blockuppy-Demos.

Wir dokumentieren aus diesem Grund die Pressererklärung des Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Rechtswidriges Versammlungsverbot

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2012

http://www.grundrechtekomitee.de/node/529

Das Verbot der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Frankfurt für den 17. Mai 2012 angemeldeten Versammlung „Für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nach einer ausführlichen Verhandlung am 10. Oktober 2012 unserer Klage stattgegeben.
Leider begründet das Gericht, das in der Eilentscheidung das Verbot bestätigt hatte, diese Meinungsänderung nur damit, dass die Stadt Frankfurt zur Kooperation mit dem Grundrechtekomitee verpflichtet gewesen wäre.
Vom 16. – 19. Mai 2012 hatte das Bündnis „Blockupy“ verschiedene Versammlungen in Frankfurt angemeldet. Das daraufhin von der Stadt erlassene pauschale Demonstrationsverbot für die gesamte Innenstadt über den genannten Zeitraum hatte uns veranlasst, gegen diese überdimensionierte Außerkraftsetzung von Grundrechten zu protestieren. Wir meldeten eine Versammlung auf dem Paulsplatz, neben der Paulskirche, der Wiege der Demokratie, an. Mit der Begründung, dies sei eine Ersatzveranstaltung, wurde auch diese Versammlung mit denselben pauschalen Begründungen verboten wie die Versammlungen von Blockupy.
In der Verhandlung über die Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ob die Stadt Frankfurt anlässlich der beabsichtigten Versammlungen von Blockupy diese und zugleich alle anderen Versammlungen pauschal hatte verbieten dürfen. Waren die Gefahrenprognosen begründet und hätte es wirklich kein milderes Mittel gegeben? Aus den uns vorliegenden Akten war jedenfalls keine konkrete Gefahrenprognose zu entnehmen. Seitens Stadt, Ordnungsamt und Polizei bestanden Befürchtungen, konkret benannt und belegt waren Gefahren für die öffentliche Sicherheit jedoch nicht. Da wir gegen das pauschale Verbot demonstrieren wollten, waren wir auch bereit, gegen dieses auf juristischem Wege zu streiten.
Wenn unserer Versammlung die ganze Gefahrenprognose von Blockupy zugerechnet werden sollte, müsste, so forderten wir, diese Gefahrenprognose aber so substantiell begründet und mit Nachweisen unterfüttert werden, dass sie auch überprüfbar und juristisch angreifbar würde.
Demonstrationsverbote sind die ultima ratio, so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Bevor ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden darf, müssen mildere Eingriffsmittel geprüft werden. Konkret zu benennende Gefahren könnte mit entsprechenden Auflagen begegnet werden. Die Prüfung jeder einzelnen unabhängigen Versammlungsanmeldung ist im Rechtsstaat unverzichtbar.
Das Gericht hat nun festgestellt, dass unserer Versammlungsanmeldung nicht mit der gebotenen Sorgfalt begegnet worden ist. Wir behaupten jedoch, dass dies auch gegenüber den Versammlungen von Blockupy nicht annähernd ausreichend geschehen ist. Dieser größeren Prüfung der Gefahrenprognose hat sich das Verwaltungsgericht jedoch entzogen.


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Tags: #FsaMitteilung #FsaMitteilung #Versammlungsverbot #Komitee #Grundrechte #Demokratie #Demo #Verbot #Urteil #Frankfurt
Erstellt: 2012-10-11 07:34:42
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