EuGH kippt EU-Beschluss zum Umgang mit Bootsflüchtlingen
Im Urteil der EUGH Az: C-355/10 wurde der Beschluss der EU zur Überwachung ihrer See-Außengrenzen durch die Frontex-Agentur für nichtig erklärt. Allerdings hat das gericht den Beschluß nicht aufgehoben, er darf "zunächst weiter angewendet werden". Das Gericht bemängelte die fehlende Beteiligung des EU Parlaments.
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Tags: #Frontex #Verfolgung #Migration #Abschiebung
Erstellt: 2012-09-06 06:58:18 Aufrufe: 2393
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