03.09.2011: "Union kommt FDP bei Streit um Vorratsdatenspeicherung deutlich entgegen"
... so schreibt die Leipziger Volkszeitung. Dabei stellt der CDU Vorschlag keineswegs ein "deutliches Entgegenkommen" zu dem (immer noch unbefriedigenden) Quick Freeze Vorschlag der Bundesjustizministerin dar. Drei statt sechs Monate Speicherfrist sind nicht unumkehrbar. Sollte dies beschlossen werden, so werden nach kurzer Zeit die Hardliner nach Verlängerung schreien und das wäre ja dann nur die Änderung einer Verordnung.Inhaltlich besser klingt der von der CDU ins Gespräch gebrachte "klare Straftatenkatalog". Im alten Gesetz wurde dieser mit der Formulierung "... oder die Straftat mit einem Computer begangen wurde" auf alles und nichts ausgeweitet. Aber hier sagt die CDU nicht, um welche Straftaten es gehen soll - also nichts als Profilierungssucht und ein Nullangebot, denn bereits das BVerfG hat in seinem Urteil eine Einschränkung auf schwere Straftaten gefordert.
Mehr dazu bei http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21249644-lvz-union-kommt-fdp-bei-streit-um-vorratsdatenspeicherung-deutlich-entgegen-beschraenkung-der-speicherfrist-auf-3-monate-und-auf-klaren-straftatenka-007.htm
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrechte
Erstellt: 2011-09-04 07:30:39 Aufrufe: 4139
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