04.05.2011: Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
Wem gehören private Daten auf dem PC am Arbeitsplatz, was darf der Arbeitgeber und was sollte der Arbeitnehmer beachten?Die E-Mail auf dem Server der Firma und der der E-Mailordner auf dem Arbeitsplatz-PC werden in einem Unternehmen in aller Regel regelmäßig gesichert. Auch Backups der Festplatten der lokalen Rechner der einzelnen Mitarbeiter werden erstellt.
Hier ist zu beachten: Kommt eine Datei aus einer privaten E-Mail, zählt sie zwar zum Inhalt einer Fernkommunikation, jedoch unterliegt sie nach dem Abspeichern auf dem PC nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, da dieses endet, wenn die Übermittlung der Kommunikation beendet ist.
Für die privaten Dateien, die der Arbeitnehmer auf seinem Rechner speichert, gilt dann das Bundesdatenschutzgesetz. Für den Umgang damit können wiederum individuelle Einwilligungen eingeholt oder eine Betriebsvereinbarung über das Backup geschlossen werden.
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Anonymisierung #Ueberwachung #Datensicherheit #Datenschutz
Erstellt: 2011-05-04 07:38:43 Aufrufe: 7780
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