08.10.2010 Aktuelle Entwicklungen zum Arbeitnehmerdatenschutz

Wann kommt ein richtiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz?

(Stand 01.07.2011)

Nachdem sich schwarz-gelb als Hüter des Arbeitnehmerdatenschutzes aufspielt, war es an der Zeit diesen Bereich in unserem Web neu zu strukturieren und die Forderungen und Notwendigkeiten für den Arbeitnehmerdatenschutz in den Vordergrund zu stellen.

Was soll ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz leisten?

Der normale, im Bundesdatenschutzgesetz geregelte, Datenschutz ist ein Individualrecht und soll die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen garantieren. In einem Beschäftigungsverhältnis stehen wir in der Abhängigkeit zum Arbeitgeber und können unsere Rechte nur beschränkt und unter der Gefahr von Sanktionen, evtl. bis zur Kündigung durchsetzen. Deshalb ermöglichen Betriebs- und Personalräte im Betrieb eine kollektive Vertretung der Arbeitnehmer.

Entsprechend muss auch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kollektive Regelungen vorsehen, um den Einzelnen bei der Durchsetzung seiner individuellen Interessen beim Datenschutz zu unterstützen.

Die Forderungen an ein gutes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wurden von vielen Seiten
(Datenschutzbeauftragte und Gewerkschaften) bereits formuliert.

Wo sind die Lücken und Fallen  im schwarz-gelben Arbeitnehmerdatenschutz?

Dazu gibt es eine Stellungnahme von ver.di, der wir uns nur anschließen können.

Stellungnahme von ver.di zum schwarz-gelben Arbeitnehmerdatenschutz

von Heike Langenberg in

verdi KOMM 8/9 2010


Ende August hat das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Arbeitneh­merdatenschutzgesetzes vorlegt. Es ist kein eigenständiges Gesetz, zur Rege­lung des Datenschutzes von Beschäf­tigten wird das Bundesdatenschutzgesetz erweitert und ergänzt. Das ist einer der Kritikpunkte, die ver.di an dem Ent­wurf hat. "Als eigenständiges Gesetz hätte der Beschäftigtendatenschutz eine ganz andere Bedeutung bekommen", sagt Kerstin Jerchel von der Rechtsab­teilung des ver.di-Bundesvorstands. Zum Beispiel hätte durch eine Aushangspflicht mehr Transparenz für die Beschäftigten geschaffen werden können.
Doch die Kritik von ver.di reicht weiter. Zu unbestimmt seien die Begriffe. Häufig sei von Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit die Rede oder von betrieb­lichen Gründen für die Erhebung von Daten, ohne diese Begriffe näher zu definieren. Klare eindeutige Vorschriften zu einer Begrenzung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten und zum Schutz des Per­sönlichkeitsrechts fehlten ebenso.
Videoaufnahmen in Sanitärräumen oder Umkleiden seien zwar verboten, für andere Räume reiche es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber auf einem Schild darauf hinweist. Dass der Betriebsrat in solchen Fällen gefragt werden muss, sagt das Gesetz nicht. "Das Gesetz ent­hält keine Stärkung der Mitbestim­mungsrechte oder der Befugnisse der betrieblichen Datenschutzbeauftrag­ten", kritisiert Jerchel. Dabei hätten zu­rückliegende Datenschutzskandale, sei es bei Lidl, der Telekom oder der Deut­schen Bahn, gezeigt, dass dies wichtig gewesen wäre.
Auch der Paragraf im Gesetzentwurf, der der Korruptionsbekämpfung dienen soll, ist tückisch. Danach darf der Ar­beitgeber selbst ermitteln, wenn der Verdacht auf Straftaten oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen besteht. "Damit wäre ein Vorgehen wie bei der Deutschen Bahn gedeckt", sagt Jerchel. Damals hatte das Unternehmen zahlreiche Daten von Lieferanten und Beschäftigten abgeglichen. Jerchel geht aber davon aus, dass der neue Paragraf auch bei Verdachtskündigungen ange­wendet werden kann - und damit diesen Vorschub geleistet wird.
Der Entwurf ermöglicht ärztliche Un­tersuchungen und Eignungstests durch den Arbeitgeber vor und - das ist neu -auch während des Beschäftigungsver­hältnisses. "Damit verschlechtert der Gesetzentwurf Arbeitnehmerrechte eklatant", sagt Jerchel. Sie befürchtet, dass durch die missbräuchliche Nutzung arbeitsmedizinischer Untersuchungen unliebsame oder leistungsschwächere Beschäftigte künftig stark unter Druck gesetzt werden können.
Telekommunikationsdaten wie E-Mail oder die Internetnutzung können nach dem Gesetzentwurf anlassbezogen auch stichprobenweise zwecks Verhaltungs- ­und Leistungskontrolle ausgewertet werden. Auch hier seien die Formulie­rungen "schwammig", sagt Jerchel: "Beim Datenschutz kann es nicht darum gehen, die Persönlichkeitsrechte auf eine Ebene zu stellen mit den Eigen­tumsrechten oder wirtschaftlichen In­teressen des Arbeitgebers."


Deshalb haben die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften dem schwarz-gelben Gesetzentwurf den Kampf angesagt. Wie Kerstin Jerchel aus dem Bereich Recht/Rechtspolitik von der ver.di Bundesverwaltung in der KOMM 6/7 2011 feststellt:

Beschäftigtendatenschutzgesetz - Stoppt diesen Gesetzentwurf!

... Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht mehr verbessert, sondern noch deutlich ver­schlechtert wird. ver.di lehnt deshalb den Regierungsentwurf in seiner vorliegenden Form als Rückschritt hinter das bisherige Datenschutzniveau ab. Durch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen wird der bestehende Standard, der durch Entscheidungen der Arbeitsgerichte flankiert worden ist, deutlich unterschritten.
Kommt es zu den von den Arbeitgebern gefor­derten weiteren Verschlechterungen, und das ist mehr als wahrscheinlich, kippt die bestehende Rechtslage vollkommen und wird ins Gegenteil verkehrt. Deshalb ist auch durch Bundesvor-standsbeschluss des DGB im März dieses Jahres politisch signalisiert worden, unter diesen Um­ständen besser keine gesetzliche Regelung ha­ben zu wollen.
Zeitgleich wurde eine Betriebs- und Personal­räteinitiative gestartet, die sich mit einem Aufruf zum Stopp des Gesetzgebungsverfahrens an die Parlamentarier wendet. Die 30 Erstunterzeichner und -Unterzeichnerinnen sind Vorsitzende von Mitarbeitervertretungen namhafter deutscher Konzerne. Inzwischen haben sich mehr als 1300 Gremien dem Aufruf angeschlossen. Die Zeit des laufenden Gesetz­gebungsverfahrens sollte aktiv genutzt werden, um diese Liste fortzusetzen. ...

Siehe dazu auch: DGB lehnt Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ab
und  Betriebs- und Personalräte starten Initiative gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz
und auf unseren Seiten Aufruf für vernünftigen Arbeitnehmerdatenschutz


Einige der genannten Kritikpunkte hatten wir auch bereits am Scholz Entwurf vom Februar 2009 kritisiert, d.h. auch dieser SPD-Entwurf war noch weit von einem optimalen Arbeitnehmerdatenschutz entfernt.

Positiv am Scholz-Entwurf:

Negativ am Scholz-Entwurf:

Dies sehen auch andere so:

Datenschutzbeauftragte kritisieren Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Peter Marwan auf http://www.zdnet.de/news
BMA 18.2.09: http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html
BMI 4.9.09:http://www.bmas.de/portal/37286/2009__09__04__datenschutzgesetz.html Entwurf vom 17.11.09 (nach der Wahl Scholz Entwurf)


Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1t3
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Tags: #FsaMitteilung #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz #Arbeitnehmerdatenschutz #verdi #Forderungen #Missbrauch #Datenschutz #Videoueberwachung
Erstellt: 2010-10-08 08:48:03
Aufrufe: 117873

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