19.08.2010: Gericht: anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren nicht an sich unvereinbar mit dem Grundgesetz
Der damalige Bevollmächtigte der Beschwerdeführer, Meinhard Starostik, in einer Stellungnahme (PDF-Datei) vor allem an der Ansicht des Gerichts, dass eine anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren nicht an sich unvereinbar mit dem Grundgesetz und internationalen Rechtsnormen sei. Der Berliner Rechtsanwalt sieht im Gegensatz dazu bereits mit dem Prinzip einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung "das Gebot der Verhältnismäßigkeit" verletzt. Damit sei das Gericht von der früheren Linie ähnlicher Entscheidungen ohne Begründung abgewichen.Das Urteil, so moniert Starostik, setze sich nicht "mit den empirischen Nachweisen des eklatanten Missverhältnisses zwischen Tragweite der Vorratsdatenspeicherung auf der einen und ihrem Ertrag auf der anderen Seite" auseinander. Im Einzelnen moniert Starostik etwa die Auffassung des Verfassungsgerichts, dass eine Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßig sein könne, weil der Staat ihre Durchführung Privatunternehmen übertrage. Eine solche Outsourcing-Haltung führe zu einer "massiven Absenkung der rechtsstaatlichen Anforderungen".
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Kritik-an-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-1061721.html
Der Schriftsatz im einzelnen (PDF)
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1qY
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1491-20100819-kritik-an-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1491-20100819-kritik-an-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Urteil #Kritik #BVG #Outsourcing #Provider #Polizei #Geheimdienste #Persoenlichkeitsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2010-08-19 07:46:44 Aufrufe: 3521
Kommentar abgeben