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Strafprozess wegen Protest gegen Leopard-2-Export

Beginn: Do, 14. Feb 00:00 CET 2013
Ende:   Do, 14. Feb 00:00 CET 2013
Ort:   München, Amtsgericht München,
Kontakt: http://www.grundrechtekomitee.de/
Tags: Militär, Krieg, Frieden, Protest

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Strafbefehl über 1.500 Euro wegen Leopard 2-Protest


Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am
Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener
Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50
Tagessätzen à 30,-Euro aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet „öffentliche
Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB“. Theisen hatte im Juli vor den
Panzerschmieden Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München und Rheinmetall in
Düsseldorf Flugblätter an die Angestellten verteilt, in denen diese zu
Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzer-Deal aufgefordert
wurden.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren
ein und gab es nach Heidelberg, dem Wohnort von Theisen, ab. Von der
Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde das Verfahren wenig später mit folgender
Begründung eingestellt: „In dem von Hermann Theisen übersandten Aufruf sind
keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen
verfolgbarer Straftaten zu erkennen, sodass von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens abzusehen war. Insbesondere ist dem Aufruf des Hermann
Theisen die im Rahmen des § 111 StGB erforderliche ernsthafte Aufforderung
zur Begehung rechtswidriger Taten nicht mit der für eine Verurteilung
erforderlichen Sicherheit zu entnehmen.“

Ganz anders sieht dies aber das Landgericht München in seinem Beschluss über
die Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Flugblätter: „Es sind (dringende)
Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für die
Einziehung der Flugblätter nach § 74 StGB vorliegen, da sie für die Begehung
einer Straftat nach § 111 StGB bestimmt waren.“ Und im Strafbefehl des
Amtsgerichts München heißt es folglich: „Sie beabsichtigten hierdurch, die
Mitarbeiter der Firma Krauss-Maffei Wegmann dazu zu bringen, zur
Durchsetzung Ihrer politischen Ziele Straftaten zum Nachteil ihres
Arbeitgebers zu begehen, insbesondere durch die von Ihnen intendierten
Handlungen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202 StGB), der
Datenveränderung (§ 303 StGB) und des Verstoßes gegen das Urhebergesetz (§
17 I UWG) zu erfüllen. Sie werden daher beschuldigt, öffentlich durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat
aufgefordert zu haben, strafbar als öffentliche Aufforderung zu Straftaten
nach § 111 StGB.“

Der Heidelberg Rechtsanwalt Martin Heiming (Vorsitzender des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins) wird Theisen verteidigen
und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, womit es nun am 14.2.2013
zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München kommen wird.

Dabei wird es um spannende rechtspolitische Fragen gehen:
Inwieweit plant Krauss-Maffei Wegmann tatsächlich, Leopard 2-Panzer an
Saudi-Arabien zu liefern? Wäre dies rechtmäßig oder rechtswidrig? Würde sich
ein Mitarbeiter überhaupt strafbar machen, wenn er diesbezügliche
Informationen der Öffentlichkeit preisgibt? Gibt es einen rechtlichen Schutz
für illegale Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse? Unter welchen
Voraussetzungen ist Whistleblowing strafbar? Und vor allem: Ist der Aufruf
nicht zusätzlich gedeckt durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung?

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Strafvorwurf eine
Verletzung bürgerlicher Grundrechte. Theisen hat in einer existentiellen
Frage sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen. Dass die
Bundesregierung autoritäre menschenrechtsverletzende Regime mit Panzern
aufrüsten will, ist der eigentliche Skandal. Aus dem Friedensgebot des
Grundgesetzes ergibt sich die Pflicht für alle Bürgerinnen und Bürger,
friedensgefährdenden Handlungen offensiv entgegenzutreten.

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11
50670 Köln

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