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Veolias Klage gegen den Film "Water Makes Money"

Beginn: Do, 14. Feb 13:30 CET 2012
Ende:   Do, 14. Feb 16:00 CET 2012
Ort:   Paris, Justizpalast
Kontakt: http://www.waterviews.de/
Tags: Informationsfreiheit, Wasser, Menschenrechte, Veolia, Privatisierung

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Water Makes Money - Wie private Konzerne mit Wasser Geld machen


Am 14.02.2013 beginnt um 13h30 im Pariser Justizpalast der
Prozess des Veolia-Konzerns zu dem Film „Water Makes Money
- Wie private Konzerne mit Wasser Geld machen". Angeklagt sind der
französische Vertrieb und der zentrale Protagonist des Films,
der Veolia - Mitarbeiter Jean-Luc Touly. Das juristische Vorgehen des
Konzerns gegen die eigentlichen Verantwortlichen von „Water Makes
Money", die Regisseure Leslie Franke und Herdolor Lorenz, ist an den
deutschen Behörden und der deutschen Veolia-Tochter gescheitert, die
sich einer Klage nach deutschem Recht verweigert hat.

Der Prozess wird eröffnet im großen Saal mit der Vorführung des Films.
Veolia fühlt sich durch den Film verleumdet und hatte am 28.09.2010
Klage erhoben. Schon vor der Premiere von "Water Makes Money" hatte
es Hinweise gegeben, dass Veolia versuchen werde, den Film mit einer
einstweiligen Verfügung am Erscheinen zu hindern. Dem begegneten die
Filmemacher mit einer gleichzeitigen Premiere in 150 europäischen
Städten. Der Film erlangte dadurch großes Interesse in einer
breiten Öffentlichkeit und erlebte seither etwa 1000
(Kino-)Veranstaltungen. Auch ARTE zeigte ihn mehrfach und wird
ihn in der Woche des Prozesses aus gegebenem Anlass noch ein weiteres
Mal ausstrahlen.

Veolia konnte den Film nicht verhindern.

Angesichts der großen Öffentlichkeit mochte der Konzern bisher nicht
die Filmemacher verklagen, die den Film tatsächlich zu verantworten
haben. Stattdessen hält er sich jetzt schadlos an einer Organisation,
die die keineswegs für den Inhalt, sondern lediglich für den Vertrieb
des Films in Frankreich verantwortlich zeichnet. Und natürlich an
dem Whistleblower, Jean-Luc Touly. Er hat schon viele Prozesse mit
seinem Arbeitgeber ausgefochten. Und er hat bisher vor Gericht immer
Recht bekommen.

Im Prozess am 14.02.2013 bestreitet Veolia zum einen
Jean-Luc Toulys Behauptung, der Konzern habe ihm eine Million Euro
geboten. Zum anderen ist die Verwendung des Begriffs „Korruption"
angeklagt. Nicht die im Film gezeigten Fakten werden in der Anklage
bestritten, nur mit dem strafrechtlich relevanten Wort „Korruption"
hätte man es nicht benennen dürfen! Direkt vor der Ausschreibung
des Klärwerks Brüssel Nord wurden die an der
Ausschreibung beteiligten Abgeordneten und hohen Verwaltungsbeamten auf
große Yachten in St. Tropez eingeladen. Dann wurde das Wort
"experimentelle Technik" in den Ausschreibungstext
eingefügt, damit sich Veolia überhaupt bewerben konnte. Natürlich
gewann Veolia die Ausschreibung. Wie würden Sie dieses Vorgehen
nennen? Veolia ist der Hauptsponsor der EU-Plattform "Abwasser
und Technologie" und stellt dort auch den Vizepräsidenten und
weitere zwei Mitglieder. Dieses Gremium berät die EU-Kommission bei
der Auswahl von Forschungsprojekten, deren Förderung Veoliaselbst
beantragt. Wie soll Mensch das bezeichnen? Oder die im Film gezeigte
Drehtür? Oder all die anderen Beispiele?

Nach deutschem Recht könnte Veolia nur die verantwortlichen
Filmemacher verklagen.

Das traut sich der Konzern bisher nicht. Jetzt sollen
andere für den Film büßen. Jean-Luc Touly und dem französischen
Vertrieb drohen hohe Schadensersatzforderungen. Und selbst bei einem
Freispruch ist es für einen milliardenschweren Konzern wie Veolia kein
Problem, das Verfahren durch alle Instanzen zu jagen.

Damit das nicht passieren kann, benötigen wir u.a. eine größtmögliche
Öffentlichkeit

- Jeder Bericht in welchem Medium auch immer, vor dem Prozess und danach, kann helfen! Es ist das beste Signal, den Fall in der Woche des Prozesses wo immer es geht zu thematisieren und die Öffentlichkeit darüber zu informieren!
- Folgen Sie dem Beispiel von ARTE mit einer weiteren Aufführung des Films in den Tagen und Wochen vor dem Prozess am 14.02.2012 oder an dem Tag des Prozesses!
- Nehmen Sie bei den Aufführungen bitte vorsorglich Eintritt. Falls wir den Prozess gewinnen, können Sie die Einahmen einem von Ihnen zu bestimmenden Zweck zuführen (spenden).

Wenn wir den Prozess aber verlieren, kommen auf unsere
französischen KollegInnen enorme Kosten zu, neben der Strafe
hohe Gerichts- , Anwalts-, Reise- und andere Kosten. Für diesen
Fall bitten wir Sie, Jean-Luc Touly und den Vertrieb La Mare Aux Canards nicht alleine zu lassen.

Hefen Sie mit, dass der Prozess am 14.02.2013 zum Film "Water Makes
Money" unter der Beobachtung einer größtmöglichen Öffentlichkeit stattfindet!

Ihr Water Makes Money-Team

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