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Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt?Beginn: Mi, 10. Okt 10:15 CEST 2012Ende: Mi, 10. Okt 12:00 CEST 2012 Ort: Frankfurt, Verwaltungsgericht Frankfurt, Saal 1 Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt Kontakt: http://www.grundrechtekomitee.de/node/528 Tags: Versammlungsfreiheit, Protest, Versammlungsgesetz, Verfolgung, Grundrechte Diesen Termin als .ics Kalendereintrag herunterladen: Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt??Für Donnerstag, 17. Mai 2012, hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Frankfurt auf dem Paulsplatz angemeldet. Die Stadt verhängte ein Versammlungsverbot, das im Eilverfahren bestätigt wurde. Wir haben Klage dagegen eingereicht und werden nun im Hauptsacheverfahren für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt öffentlich am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 10.15 Uhr, in Saal 1 Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt Die Stadt Frankfurt hatte aus Anlass der geplanten Kundgebungen, Mahnwachen und Demonstrationen gegen die europäische Krisenpolitik und die Verarmung breiter Bevölkerungsgruppen in der EU vom 16.-19. Mai in Frankfurt (Blockupy) ein Demonstrationsverbot für die ganze Stadt erlassen. In der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik war es ein einmaliges Unterfangen, das grundgesetzlich geschützte und garantierte Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit für eine ganze Stadt außer Kraft zu setzen. Schon damals schrieben wir: „Ein solches Verbot ist haltlos, unterhöhlt und gefährdet sogar Demokratie und Frieden in der Stadt.“ Wir meldeten daraufhin für den Feiertag eine Versammlung auf dem Paulsplatz an, die ebenfalls verboten wurde. Obwohl diese Versammlung, die zeitlich und örtlich begrenzt stattfinden sollte und nicht im Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten stand, als eigenständige Anmeldung hätte beschieden werden müssen, erhielten wir einen Bescheid, der den Begründungen für das Verbot von Blockupy entsprach. Nun denn – wir streiten gerne auch gegen das gesamte Demoverbot, denn es ist insgesamt unhaltbar. Es stützt sich auf Behauptungen, die zu Prognosen geadelt werden, aller konkreten Anhaltspunkte jedoch entbehren. Es argumentiert mit behaupteten Gewalttätigkeiten aus einer Demonstration am 31. März 2012. Die Aufenthaltsverbote, die darauf gründeten, hatten vor Gericht keinen Bestand. Nur eine Klage wegen Beleidigung wurde bisher verhandelt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nach ihren Erkenntnissen ,keine weiteren Verfahren‘ vorlägen (FR, 19.8.2012). Entgegen den Annahmen der Stadt Frankfurt, sind auch Sitzblockaden vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Das Bundesverfassungsgericht und kürzlich wieder das OVG Münster haben dies mehrfach gegenüber verbietenden Ordnungsbehörden bestätigt. Zurück zur Terminliste
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