Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt?
Beginn: Mi, 10. Okt 10:15 CEST 2012Ende: Mi, 10. Okt 12:00 CEST 2012
Ort: Frankfurt, Verwaltungsgericht Frankfurt, Saal 1 Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt
Kontakt: http://www.grundrechtekomitee.de/node/528
Tags: Versammlungsfreiheit, Protest, Versammlungsgesetz, Verfolgung, Grundrechte
Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt??
Für Donnerstag, 17. Mai 2012, hatte das Komitee für Grundrechte und
Demokratie eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit in Frankfurt auf dem Paulsplatz angemeldet. Die Stadt
verhängte ein Versammlungsverbot, das im Eilverfahren bestätigt wurde. Wir
haben Klage dagegen eingereicht und werden nun im Hauptsacheverfahren für
das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streiten.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt öffentlich am
Mittwoch, 10. Oktober 2012, 10.15 Uhr, in Saal 1
Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt
Die Stadt Frankfurt hatte aus Anlass der geplanten Kundgebungen, Mahnwachen
und Demonstrationen gegen die europäische Krisenpolitik und die Verarmung
breiter Bevölkerungsgruppen in der EU vom 16.-19. Mai in Frankfurt
(Blockupy) ein Demonstrationsverbot für die ganze Stadt erlassen. In der
jüngeren Geschichte der Bundesrepublik war es ein einmaliges Unterfangen,
das grundgesetzlich geschützte und garantierte Recht auf Versammlungs- und
Meinungsfreiheit für eine ganze Stadt außer Kraft zu setzen. Schon damals
schrieben wir: „Ein solches Verbot ist haltlos, unterhöhlt und gefährdet
sogar Demokratie und Frieden in der Stadt.“
Wir meldeten daraufhin für den Feiertag eine Versammlung auf dem Paulsplatz
an, die ebenfalls verboten wurde. Obwohl diese Versammlung, die zeitlich und
örtlich begrenzt stattfinden sollte und nicht im Zusammenhang mit den
Blockupy-Protesten stand, als eigenständige Anmeldung hätte beschieden
werden müssen, erhielten wir einen Bescheid, der den Begründungen für das
Verbot von Blockupy entsprach.
Nun denn – wir streiten gerne auch gegen das gesamte Demoverbot, denn es ist
insgesamt unhaltbar. Es stützt sich auf Behauptungen, die zu Prognosen
geadelt werden, aller konkreten Anhaltspunkte jedoch entbehren. Es
argumentiert mit behaupteten Gewalttätigkeiten aus einer Demonstration am
31. März 2012. Die Aufenthaltsverbote, die darauf gründeten, hatten vor
Gericht keinen Bestand. Nur eine Klage wegen Beleidigung wurde bisher
verhandelt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nach ihren Erkenntnissen
,keine weiteren Verfahren‘ vorlägen (FR, 19.8.2012). Entgegen den Annahmen
der Stadt Frankfurt, sind auch Sitzblockaden vom Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit geschützt. Das Bundesverfassungsgericht und kürzlich
wieder das OVG Münster haben dies mehrfach gegenüber verbietenden
Ordnungsbehörden bestätigt.
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