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Berlin: Das Bundesverfassungsgericht zwischen Rechtsprechung und Rechtspolitik
Beginn: Mi 3. Jun 19:00:00 CEST 2009
Ende: Mi 3. Jun 21:00:00 CEST 2009
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"In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht." (Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10.3.2009)
Liebe Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union,
angesichts immer neuer Sicherheitsgesetze aus Bund und Ländern, mit denen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Namen der Sicherheit eingeschränkt werden sollen, genießt das Bundesverfassungsgericht derzeit eine hohe Popularität in bürgerrechtsfreundlichen Kreisen. Kaum ein Sicherheitsgesetz der letzten Jahre, dessen Verfassungskonformität nicht in Karlsruhe geprüft wurde. Häufig genug haben die Richterinnen und Richter dem Gesetzgeber dabei Grenzen der Sicherheitspolitik aufgezeigt. Doch welche Konsequenzen hat es für unsere Demokratie, wenn rechts- und sicherheitspolitische Entscheidungen in Karlsruhe gefällt werden. Was bedeutet es, wenn die Gesetzgeber ihre Sicherheitspolitik entlang jener "roten Linie" entwerfen, die ihnen zuvor die Verfassungsrichter markiert haben?
Über das angespannte Verhältnis von Verfassungsrechtssprechung und Rechtspolitik diskutieren wir am 3. Juni mit Prof. Dr. Martin Kutscha. Er wird in das Thema einführen, anschließend besteht die Möglichkeit zu eigenen Beiträgen und zur Diskussion. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie an diesem Abend begrüßen können.
Die Veranstaltung findet in der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin statt (Tram Linie 4 und Buslinien 200/240, Haltestelle "Am Friedrichshain"). Sie knüpft an die Ringvorlesung "60 Jahre Grundgesetz - Anspruch und Wirklichkeit" an, welche die Humanistische Union im Sommersemester 2009 gemeinsam mit dem Berliner Institut für Recht und Gesellschaft anbietet. Wir wollen ausgewählte Themen der Ringvorlesung unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten vertiefen. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen.
Die Ringvorlesung selbst wird am 8. Juni mit dem Vortrag "Europäische Strafgesetzgebung - jenseits des Grundgesetzes?" von Mark A. Zöller fortgesetzt. Die gemeinsam von der Humanistischen Union und dem Institut für Recht und Gesellschaft angebotene Ringvorlesung findet bis zum 13. Juli jeweils montags um 16 Uhr im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Eine Übersicht der Themen und Referenten finden Sie unter der Adresse http://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/gg60/.
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