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Familiennachzug Eritrea am 13.7.20 in BerlinBeginn: Mo, 13. Jul 11:00 CEST 2020Ende: Mo, 13. Jul 13:00 CEST 2020 Ort: Berlin-Mitte, Tränenpalast, S Friedrichstr. Geodaten: (N52.52106),(E13.3871) Kartenausschnitt anzeigen: Kontakt: https://familienlebenfueralle.net/wp-content/uploads/2020/07/Tigr_Aufruf_Familiennachzug_Eritrea_13_07_20.pdf Tags: Asyl, Flucht, Folter, Abschiebung, Migration, Frontex, Fluggastdatenbank, EuroDAC, Europol, Schengen, Visa Waiver, Verfolgung, Diesen Termin als .ics Kalendereintrag herunterladen: Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!Demonstration in Berlin am Montag, 13. Juli 2020 Auftakt: 11:00 Uhr am Tränenpalast, S-Bahnhof Friedrichstraße Wir sind ca. 1200 anerkannte schutzberechtigte Menschen aus Eritrea und haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Trotzdem müssen unsere Kinder und Ehepartner*innen jahrelang in politisch instabilen Drittstaaten wie dem Sudan und Äthiopien auf den Familiennachzug warten und unsere Familien sind seit vielen Jahren schmerzhaft getrennt. Denn die deutsche Bürokratie legt uns unüberwindbarer Hürden in den Weg: Für ein Visum zum Familiennachzug sollen wir bei den deutschen Botschaften Dokumente einreichen, die wir nicht haben und nur unter unzumutbaren Bedingungen besorgen können. Die deutschen Behörden verlangen von uns, dass alle Dokumente in Eritrea staatlich geprüft werden müssen. Dafür müssen wir jemand in Eritrea bevollmächtigen, diese Vollmacht muss bei der eritreischen Botschaft erledigt werden. Dort müssen wir eine Reueerklärung unterschreiben, in der wir erklären, dass es uns Leid tut, unser Land verraten zu haben, indem wir geflüchtet sind. Gleichzeitig akzeptieren wir durch die Erklärung jegliche Strafe, die der eritreische Staat für angemessen hält. Außerdem zwingt die Botschaft uns, die sogenannte Aufbausteuer (monatlich 2% des eigenen Nettoeinkommens) an den eritreischen Staat zu bezahlen. Das alles ist dem Auswärtigen Amt, die den Botschaften übergeordnete Behörde, auch bekannt. Trotzdem behauptet das Auswärtige Amt, die Unzumutbarkeit dieses Verfahrens sei nur in einer „Einzelfallprüfung“ festzustellen. Das nennen wir Behördenwillkür: Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Mittlerweile werden individuelle Beweise der Familienzusammengehörigkeit erst im Klage- oder Remonstrationsverfahren überprüft. Der Aufruf als PDF zum Ausdrucken und Verteilen: Tigrinya Deutsch English Unterstützer*innen: Eritreische Gemeinschaft Berlin und Umgebung EGBU, Uniting Eritrean Voices in Germany e.V. (UEVG e.V.) Initiative „Familienleben für Alle!“, PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Flüchtlingsrat Berlin e.V. Hessischer Flüchtlingsrat e.V. Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Flüchtlingsrat Brandenburg e.V. Hamburg e.V Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Flüchtlingshilfe Schönkirchen e.V. Zurück zur Terminliste
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