HU-BB-Gespräche mit Jan Kuhlmann zum Patientendatenschutzgesetz
Beginn: Mo, 06. Jul 19:00 CEST 2020Ende: Mo, 06. Jul 21:00 CEST 2020
Ort: weltweit
Kontakt: https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7
Tags: eGK, ePA, Patientenakte, Verbraucherdatenschutz, Datenschutz, Datensicherheit, Ergonomie, Datenpannen, Datenskandale, RFID Chips, elektronische Gesundheitskarte, eHealth, Transparenz, Informationsfreiheit, Anonymisierung, Meinungsmonopol, Meinungsfreiheit,
Was verbirgt sich hinter dem klobigen Wort 'Patientendatenschutzgesetz' (PDSG)?
Im Moment berät der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Patientendaten.
Aber was genau verbirgt sich hinter dem klobigen Wort
'Patientendatenschutzgesetz (PDSG)?
Und warum lehnen Datenschützer das Gesetz ab?
Am Montag, den 6. Juli 2020, wollen wir um 19.00 Uhr mit Jan Kuhlmann
(Patientenrechte und Datenschutz e. V.,
https://patientenrechte-datenschutz.de/ ) in einem Videogespräch darüber
reden.
Das Gespräch findet im HU-BB-Gespräche-Raum
https://vk1.minuskel.de/b/axe-2pm-3p7 statt und soll ungefähr eine halbe
Stunde dauern.
Das Gespräch gehört zu einer neuen Reihe von Videogesprächen, in denen
der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg mit Expert*innen über
ausgewählte bürgerrechtliche Fragen spricht.
Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines
"Patientendaten-Schutzgesetzes" (PDSG) beschlossen und in das
parlamentarische Verfahren eingebracht.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass rund achtzig zusätzliche Paragrafen
ins Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) eingefügt werden, die alle
von Gesundheits-Telematik handeln. Die bisherigen Eckpfeiler zum Thema,
wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet. Der Regelungsumfang
zum Thema vervielfacht sich.
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die für die Versicherten freiwillige
Elektronische Patientenakte (EPA), auf der dann alle Daten des
Patienten, die mit seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seinen
Behandlungen, Therapien, Impfausweis, Organspendeausweis und
Sterbeverfügung gespeichert sind. Die EPA soll auf zentralen Servern
bereitgestellt werden, die an das Netz der Telematik-Infrastruktur (TI)
angeschlossen sind. Ärzt*innen sollen in ihren Praxen zur Unterstützung
der EPA neue Technik installieren. Die EPA soll spätestens am 1. Januar
2021 von den Krankenkassen für alle Versicherten bereitgestellt werden.
Aber ist die Elektronische Patientenakte wirklich freiwillig? Welche
Daten sollen wo wie gespeichert werden? Sind die Daten über eigene
Krankheiten sicher? Wer kann die Daten über meine Krankheiten ansehen?
Kann die Verwaltung der eigenen Daten in einer Arztpraxis funktionieren?
Ist es, angesichts der Anfälligkeit digitaler Strukturen, sinnvoll auf
Papierakten und Papierrezepte zu verzichten? Erreicht das
Patientendatenschutzgesetz möglicherweise nicht mehr, sondern weniger
Schutz von Patientendaten?
Über diese und ähnliche Fragen wollen wir mit Jan Kuhlmann reden.
Links zum Gesetz:
Gesundheitsministerium: Informationen zum PDSG:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pdsg.html
PDSG-Gesetzesentwurf:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Gesetzentwurf_Patientendaten-Schutz-Gesetz_-_PDSG.pdf
Gesundheitsausschuss: Sachverständigen-Anhörung zum PDSG (27. Mai 2020):
https://www.bundestag.de/resource/blob/693220/61d725230a187deb38358f4cddaf5b64/SV-Liste_PDSG-data.pdf
Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Stellungnahme zum PDSG:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/StgN_Patientendaten-Schutz-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Herzliche Grüße
Axel Bussmer
Landesgeschäftsführung
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