Technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland

Beginn: Mi, 30. Jan 18:00 CET 2019
Ende:   Mi, 30. Jan 19:00 CET 2019
Ort:   Berlin-Mitte, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Europasaal, Eingang Süd, Paul-Löbe-Allee, 10117 Berlin
Geodaten: (N52.5200),(E13.3737)
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Kontakt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902697.pdf
Tags: Schule ohne Militär, Atomwaffen, Militär, Bundeswehr, Aufrüstung, Waffenexporte, Drohnen, Frieden, Krieg, Friedenserziehung, Menschenrechte, Zivilklauseln,

Öffentliche Anhörung, Deutscher Bundestag


Paul-Löbe-Haus, Raum 2 800, Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

Mittwoch, 30. Januar 2019, 18.00 – 19.00 Uhr

Mit Blick auf die Rüstungsexporte von Rheinmetall über Tochterfirmen im Ausland nach Saudi-Arabien findet auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. am Mittwoch im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung erstmals eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema "Technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland" statt.

Grundlage der Anhörung ist der gemeinsame Antrag von Katja Keul und mir sowie unserer Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE „Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland einführen“ (BT-Drucksache 19/2697, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902697.pdf ).

Als Sachverständige stehen unter anderen bereit Dr. jur. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) a.D., Dr. iur. Christian Schliemann, Legal Advisor, European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) und Otfried Nassauer, Leiter des Berlin Information Center for Transatlantic Security (BITS).

Hintergrund der Anhörung ist, dass Rüstungskonzerne Experten zur technischen Unterstützung von Rüstungsproproduktion ins Ausland entsenden können und dafür keiner politischen Kontrolle und Genehmigung der Bundesregierung unterliegen, sofern es sich nicht um die Unterstützung im Bereich von chemischen oder biologischen Waffen oder Atomwaffen handelt.

Ziel des gemeinsamen Antrags ist es, diese Regelungslücke zu schließen und eine Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung der Rüstungsproduktion im Ausland einzuführen. Entsprechend fordert der Antrag die Bundesregierung auf, die Außenwirtschaftsverordnung dahingehend zu ändern, „einen Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung auch von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländern durch deutsche Staatsbürger und Inländer einzuführen“.

Die Sachverständigenanhörung findet statt am Mittwoch, den 30. Januar 2019, in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr, im Saal 2.800 des Paul-Löbe-Hauses.


Die Anhörung ist öffentlich und ich möchte euch hiermit ausdrücklich einladen, daran teilzunehmen. Beachtet bitte folgenden Hinweis:

Eine vorherige Anmeldung beim Ausschuss-Sekretariat ist erforderlich. Bitte per Mail an auswaertiger-ausschuss@bundestag.de mailto:auswaertiger-ausschuss@bundestag.de >


* Datum und Thema der Anhörung
* Name und Geburtsdatum

schicken. Achtung: Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses werden Anmeldungen grundsätzlich nicht bestätigt. Für die Einlasskontrolle bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.


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