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Demonstrant_innen klagen gegen Stadt Hamburg wegen verfassungswidrigem Polizeieinsatz bei G20Beginn: Do, 11. Jan 11:00 CET 2018Ende: Do, 11. Jan 13:00 CET 2018 Ort: Hamburg, Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstr. , 20355 Hamburg Geodaten: (N53.5550),(E9.9834) Kartenausschnitt anzeigen: Kontakt: https://www.grundrechtekomitee.de Tags: Grundrechte, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, G20, Polizeigewalt, Prozesse, FabioV., Rondenbarg, Versammlungsrecht, Volksabstimmung, Freizügigkeit, Unschuldsvermutung, Verhaltensänderung, Vermummung, Gericht, Pressekonferenz, Diesen Termin als .ics Kalendereintrag herunterladen: Einladung zur PressekonferenzVerfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G 20 GipfelDemonstrant_innen verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20 Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrant_innen rechtswidrig waren. Der G20 Gipfel war kein „Festival der Demokratie“ wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt wurde. Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20 Treffen zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen benötigen Beherbergung der Demonstrant_innen. Die geplanten Protestcamps waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig miss-achtet. Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das „antikapitalistische Camp“ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten Form stattfinden. Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen das G20 Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 07. Juli 2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/ Ackermannstraße/Ekhofstraße. Gegen friedliche Versammlungsteilnehmer_innen wurde Pfefferspray eingesetzt, sie wurden geschlagen und getreten und erheblich verletzt. Betroffene und deren anwaltliche Vertreter_innen werden auf einer Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten. Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstr. , 20355 Hamburg Einladende: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) und Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V. Zurück zur Terminliste
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