Demonstrant_innen klagen gegen Stadt Hamburg wegen verfassungswidrigem Polizeieinsatz bei G20
Beginn: Do, 11. Jan 11:00 CET 2018Ende: Do, 11. Jan 13:00 CET 2018
Ort: Hamburg, Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstr. , 20355 Hamburg
Geodaten: (N53.5550),(E9.9834)
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Kontakt: https://www.grundrechtekomitee.de
Tags: Grundrechte, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, G20, Polizeigewalt, Prozesse, FabioV., Rondenbarg, Versammlungsrecht, Volksabstimmung, Freizügigkeit, Unschuldsvermutung, Verhaltensänderung, Vermummung, Gericht, Pressekonferenz,
Einladung zur Pressekonferenz
Verfassungsbruch durch Hamburger Senat und Polizei beim G 20 Gipfel
Demonstrant_innen verklagen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen
Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der
Proteste gegen das G20 Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von
Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und
Polizeieinsätze gegen Demonstrant_innen rechtswidrig waren.
Der G20 Gipfel war kein „Festival der Demokratie“ wie Innensenator Andy
Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand
zelebriert, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft
gesetzt wurde.
Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in
denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20 Treffen
zu protestieren. Mehrtägige Veranstaltungen mit mehrtägigem Protestgeschehen
benötigen Beherbergung der Demonstrant_innen. Die geplanten Protestcamps
waren selbst Teil des geplanten friedlichen Protestes. Schon früh stellte
der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde. Dieses
Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln
durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und
Kriminalisierung friedlicher Versammlungen. Dabei wurde das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit vollständig miss-achtet.
Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das
„antikapitalistische Camp“ in Entenwerder unter Verstoß gegen zuvor
ergangene Gerichtsentscheidungen. Auch das Camp im Hamburger Volkspark wurde
durch Verzögerung, zahllose Auflagen und Schikanen in seiner Durchführung
behindert. Letztlich konnte kein Protestcamp in der ursprünglich geplanten
Form stattfinden.
Das repressive Vorgehen gegen die Camps fand seine Fortführung im
polizeilichen Vorgehen gegen eine Vielzahl von Versammlungen, die sich gegen
das G20 Treffen richteten. Beispielhaft war der Polizeieinsatz am 07. Juli
2017 an der Straßenkreuzung Sechslingspforte/ Ackermannstraße/Ekhofstraße.
Gegen friedliche Versammlungsteilnehmer_innen wurde Pfefferspray eingesetzt,
sie wurden geschlagen und getreten und erheblich verletzt.
Betroffene und deren anwaltliche Vertreter_innen werden auf einer
Pressekonferenz über ihre Erfahrungen, Einschätzungen und über die Ziele der
Klagen vor dem Verwaltungsgericht berichten.
Donnerstag, 11. Januar 2018, 11.00 Uhr
Fabrique im Gängeviertel, Seminarraum 4. Stock, Zugang Speckstr. , 20355
Hamburg
Einladende: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) und
Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.
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