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Tagung zum Thema "Frieden durch Recht" - Rüstungsexporte und Grundgesetz
Beginn: Fr, 12. Jun 18:00 CEST 2015
Ende: Fr, 12. Jun 22:00 CEST 2015
Ort: Berlin-Mitte, ApartHotel, Reinhardtstr. 27a-31, 10117 Berlin
Geodaten: (N52.5230),(E13.3827) Kartenausschnitt anzeigen:
Kontakt: https://www.facebook.com/events/844528442267747/
Tags: Monsanto, Umwelt, Gifte, Chemie, Verseuchung, soziale Standards, Ökologie
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Rüstungsexporte und Grundgesetz nach dem Urteil des BVerfG vom 21.10.2014 In Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12.9.1990 hat sich Deutschland nicht nur verpflichtet, „dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen“. Daneben hat es zugleich die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung übernommen, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“. Das muss endlich Konsequenzen haben – auch bei der Handhabung des Kriegswaffenkontroll- und des Außenwirtschaftsgesetzes. Art. 26 Abs. 2 GG stellt dafür die entscheidende Verantwortung der Bundesregierung heraus: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“ Dabei muss das Friedensgebot des Grundgesetzes beachtet werden. Am 21. Oktober 2014 ist hierzu ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen. Dieses ist aber leider methodisch und inhaltlich nahezu vollständig missraten. Es lässt die schon mit dem Wortlaut des Art. 26 Abs. 2 GG unvereinbare Entscheidungszuständigkeit des sog. Bundessicherheitsrates, eines bloßen – geheim tagenden und entscheidenden – Ausschusses der Bundesregierung, für Rüstungs- und Waffenexporte weiterbestehen. Darüber hinaus schränkt das Urteil die Auskunftsrechte des Deutschen Bundestages gegenüber der Exekutive in einem unerträglichen Ausmaß ein. Es missachtet damit die von Verfassungs wegen gebotene Transparenz der exekutiven Genehmigungspraxis gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht soll zentraler Gegenstand unserer dritten „Frieden durch Recht“-Tagung sein. Sie wird diesmal als Kurztagung veranstaltet von der Deutschen Sektion der IALANA zusammen mit Unterstützung von den Trägerorganisationen des Aufrufs „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“. Anmeldung: kongress@ialana.de , Betreff: Rüstungsexporte Ort: Konferenzraum im ApartHotel, Reinhardtstr. 27a-31, 10117 Berlin Programm: http://www.ialana.de/arbeitsfelder/frieden-durch-recht/bundesverfassungsgeri cht/1174-12-06-2015-berlin-3-ialana-tagung-frieden-durch-recht-ruestungsexpo rt-und-grundgesetz Facebook: https://www.facebook.com/events/844528442267747/ Programm 18.00 Uhr Begrüßung durch den Moderator RA Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA) 18.20 Uhr Heinz Kappei: Aktuelle Daten zum Skandalon der deutschen Rüstungsexporte. 18.40 Uhr Impulsvortrag: MdB RA Katja Keul: Was wir vom BVerfG erwartet und was wir von ihm bekommen haben. 19.00 Uhr RA Holger Rothbauer: Zum Prozess aus Sicht von Aktion Aufschrei. 19.20 Uhr Dr. Dieter Deiseroth: Interessenabwägung in den Grenzen des „mainstream“ oder Verfassungsauslegung? Kritische Anmerkungen zum Rüstungsexport-Urteil. ab 19.40 Uhr Podiumsdiskussion mit: Christine Buchholz (MdB), Dr. Ute Finckh-Krämer (MdB), Reiner Braun (IALANA), Prof. Dr. Martin Kutscha (Humanistische Union/ IALANA), unter Beteiligung der Referierenden Moderation: Dr. Ulrike Wunderle (VDW)
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