Tagung zum Thema "Frieden durch Recht" - Rüstungsexporte und Grundgesetz
Beginn: Fr, 12. Jun 18:00 CEST 2015Ende: Fr, 12. Jun 22:00 CEST 2015
Ort: Berlin-Mitte, ApartHotel, Reinhardtstr. 27a-31, 10117 Berlin
Geodaten: (N52.5230),(E13.3827)
Kartenausschnitt anzeigen:
Kontakt: https://www.facebook.com/events/844528442267747/
Tags: Monsanto, Umwelt, Gifte, Chemie, Verseuchung, soziale Standards, Ökologie
Rüstungsexporte und Grundgesetz nach dem Urteil des BVerfG vom 21.10.2014
In Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12.9.1990 hat sich Deutschland
nicht nur verpflichtet, „dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen
jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung
und der Charta der Vereinten Nationen“.
Daneben hat es zugleich die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung
übernommen, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“.
Das muss endlich Konsequenzen haben – auch bei der Handhabung des
Kriegswaffenkontroll- und des Außenwirtschaftsgesetzes. Art. 26 Abs. 2 GG
stellt dafür die entscheidende Verantwortung der Bundesregierung heraus:
„Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der
Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“
Dabei muss das Friedensgebot des Grundgesetzes beachtet werden.
Am 21. Oktober 2014 ist hierzu ein wichtiges Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ergangen. Dieses ist aber leider methodisch und
inhaltlich nahezu vollständig missraten. Es lässt die schon mit dem Wortlaut
des Art. 26 Abs. 2 GG unvereinbare Entscheidungszuständigkeit des sog.
Bundessicherheitsrates, eines bloßen – geheim tagenden und entscheidenden –
Ausschusses der Bundesregierung, für Rüstungs- und Waffenexporte
weiterbestehen. Darüber hinaus schränkt das Urteil die Auskunftsrechte des
Deutschen Bundestages gegenüber der Exekutive in einem unerträglichen Ausmaß
ein. Es missachtet damit die von Verfassungs wegen gebotene Transparenz der
exekutiven Genehmigungspraxis gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht soll zentraler Gegenstand unserer
dritten „Frieden durch Recht“-Tagung sein. Sie wird diesmal als Kurztagung
veranstaltet von der Deutschen Sektion der IALANA zusammen mit Unterstützung
von den Trägerorganisationen des Aufrufs „Aktion Aufschrei – Stoppt den
Waffenhandel“.
Anmeldung: kongress@ialana.de
Rüstungsexporte
Ort: Konferenzraum im ApartHotel, Reinhardtstr. 27a-31, 10117 Berlin
Programm:
http://www.ialana.de/arbeitsfelder/frieden-durch-recht/bundesverfassungsgeri
cht/1174-12-06-2015-berlin-3-ialana-tagung-frieden-durch-recht-ruestungsexpo
rt-und-grundgesetz
Facebook:
https://www.facebook.com/events/844528442267747/
Programm
18.00 Uhr Begrüßung durch den Moderator RA Otto Jäckel
(Vorsitzender der IALANA)
18.20 Uhr Heinz Kappei: Aktuelle Daten zum Skandalon der
deutschen Rüstungsexporte.
18.40 Uhr Impulsvortrag:
MdB RA Katja Keul: Was wir vom BVerfG
erwartet und was wir von ihm bekommen haben.
19.00 Uhr RA Holger Rothbauer: Zum Prozess aus Sicht von
Aktion Aufschrei.
19.20 Uhr Dr. Dieter Deiseroth: Interessenabwägung in den
Grenzen des „mainstream“ oder Verfassungsauslegung? Kritische Anmerkungen
zum Rüstungsexport-Urteil.
ab 19.40 Uhr Podiumsdiskussion mit:
Christine Buchholz (MdB),
Dr. Ute Finckh-Krämer (MdB),
Reiner Braun (IALANA),
Prof. Dr. Martin Kutscha (Humanistische Union/ IALANA),
unter Beteiligung der Referierenden
Moderation: Dr. Ulrike Wunderle (VDW)
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