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Marshall Inseln klagen gegen die neun AtomwaffenstaatenBeginn: Fr, 24. Okt 19:00 CEST 2014Ende: Fr, 24. Okt 22:00 CEST 2014 Ort: Berlin-Charlottenburg, TU Berlin, Hauptgebäude, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Geodaten: (N52.5125),(E13.3267) Kartenausschnitt anzeigen: Kontakt: http://www.ialana.de/ Tags: Militär, Krieg, Atomwaffen, AKW, Diesen Termin als .ics Kalendereintrag herunterladen: Öffentliche Veranstaltung: Marshall Inseln klagen gegen die neun Atomwaffenstaaten vor dem Internationalen GerichtshofÖffentliche Informationsveranstaltung 24.10.2014 | 19.00 Uhr Technische Universität Berlin Hauptgebäude, Hörsaal 110 Straße des 17. Juni 135 | 10623 Berlin Informationsveranstaltung der International Association Against Nuclear Arms (IALANA) Deutschland, Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen -- Für gewaltfreie Friedensgestaltung, des AStA Technische Universität Berlin, der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Naturwissenschaftlerinitiative -- Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss) Mit · Phon van den Biesen, Amsterdam, Advocat, Vice President IALANA International, Anwaltsteam der Marshall Inseln in dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, (Vortrag in englischer Sprache) · Alex Rosen, Berlin, Stellvertretender Vorsitzender der IPPNW · Dieter Deiseroth, Leipzig, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Wissenschaftlicher Beirat IALANA Deutschland · Otto Jäckel, Wiesbaden, Rechtsanwalt, Vorsitzender IALANA Deutschland Die Republik der Marshall Inseln (RMI) hat am 25.04.2014 bei dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klageverfahren gegen die 9 Atomwaffenstaaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea eingeleitet. Ziel ist, die Atomwaffenstaaten vor dem Gerichtshof der Vereinten Nationen für ihre eklatante Verletzung des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtliche Grundlage der Verfahren sind Art. 92 der UN-Charta und Art. 36 des IGH-Statuts sowie der Atomwaffensperrvertrag. Den Atomwaffenstaaten wird vorgeworfen, ihre Verpflichtung nach Art. VI des Atomwaffensperrvertrages und den Regeln des Völkerrechts zum Eintritt in Verhandlungen mit dem ernsthaften Ziel zur Einigung über eine vollständige nukleare Abrüstung zu verletzen. Die Marshall Inseln sind leidgeprüfte langjährige Opfer von US-Atomwaffenversuchen. Die USA haben dort von 1946 bis 1958 insgesamt 67 Atomwaffentests durchgeführt. Die Bevölkerung des Landes hat bis heute an den gesundheitlichen und ökologischen Konsequenzen dieser Katastrophe zu tragen. Allein die Stärke des 1954 durchgeführten "Castle Bravo"-Atomwaffentests war 1000 mal größer als die Bombe, die 1945 die Stadt Hiroshima zerstörte. Der Außenminister der Marshallinseln Tony De Brum sagte bei der Vorstellung der Klagen: "Unsere Leute haben unter dem katastrophalen und nicht wieder gutzumachenden Schaden dieser Waffen gelitten und wir schwören weiter zu kämpfen, damit kein anderer auf der Erde jemals diese Gräueltaten erlebt." Das Land erhofft sich Rechtsschutz durch Feststellungs- und Unterlassungsanträge beim IGH, um die Atomwaffenstaaten zu zwingen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen endlich nachzukommen. Der Internationale Gerichtshof hat bereits 1996 in seinem auf Antrag der UN-Generalversammlung eingeholten Rechtsgutachten zur Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Atomwaffen einstimmig festgestellt: Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags verpflichtet alle Atomwaffenstaaten, baldmöglichst konkrete Verhandlungen über eine Atomwaffenkonvention in redlicher Absicht aufzunehmen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Abschluss zu bringen, die zu einem weltweiten Verbot aller Atomwaffen unter strikter und wirksamer Kontrolle führen. Die fünf ursprünglichen Nuklearmächte USA, Russland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und China sind Vertragsparteien des Atomwaffensperrvertrages. Sie ignorieren jedoch bis heute diese Verpflichtungen. Die vier weiteren Atomwaffenstaaten -- Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea -- sind zwar nicht Vertragsparteien des Abkommens. Sie sind aber nach dem Völkergewohnheitsrecht in entsprechender Weise verpflichtet. Drei der neun Staaten, Großbritannien, Indien und Pakistan haben sich bereits vor Jahren der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH gemäß Art. 36 Abs. 2 des IGH-Statuts generell für den Fall unterworfen, dass der Prozessgegner dies ebenfalls getan hat, wie dies bei den Marshall Inseln der Fall ist. Was die restlichen 6 Staaten anbetrifft, ruft die Republik der Marshall Inseln sie dazu auf, die Zuständigkeit des IGH für diesen konkreten Fall nach Art. 36 IGH-Statut zu akzeptieren und vor diesem ihre Rechtsposition darzulegen. Deutschland ist als Signatarstaat des Atomwaffensperrvertrags an dem Verfahren beteiligt und aufgerufen, bei dem IGH eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die Veranstaltung soll neben einer Information aus erster Hand dazu dienen, gemeinsam mit den Teilnehmern zu beraten, welche Schritte unternommen werden können, um: ·die Klage auch in Deutschland bekannt zu machen und eine unterstützende Stellungnahme der Bundesregierung an den IGH zu erreichen. ·die atomare Abrüstung und die Beendigung der nuklearen Teilhabe Deutschlands wieder stärker auf die politische Agenda der deutschen Öffentlichkeit und der Friedensbewegung zu setzen. ·den Druck für den Beginn von Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention mit dem Ziel des Verbots und der vollständigen Abschaffung aller Atomwaffen zu erhöhen. Anmeldung IALANA | Marienstr. 19/20 | 10117 Berlin | Tel. 030/20654857 | E-Mail: info@ialana.de Zurück zur Terminliste
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