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24.12.2009: Datenschutz warnt vor GEZ
Der sächsische Datenschützer Andreas Schurig warnt Behörden vor illegalen GEZ-Praktiken. Unter anderem würde immer wieder versucht, Beamte als Ermittlungshelfer zu missbrauchen.1. unzulässige Amtshilfe
Zwei freie Mitarbeiter der GEZ riefen die Polizei in eine Gartenkolonnie, um dort die Personalien eines Kleingärtners feststellen zu lassen. Sie logen den Polizeibeamten vor, Beschäftigte des MDR zu sein und behaupteten, dass Ansprüche auf Rundfunkgebühren gegen den Pächter bestünden. Die Beamten gaben die Personalien des Mannes tatsächlich heraus. Der Datenschützer hat das Innenministerium informiert und ausdrücklich festgestellt, dass freie GEZ-Mitarbeiter keinen Anspruch auf Amts- oder Vollzugshilfe der Polizei haben.
2. Rasterfahndung
Schurig berichtet von einer Gemeindeverwaltung, die von einem Gebührenbeauftragten der GEZ darum gebeten wurde, eine Liste mit allen Einwohnern im Alter von 16 und 28 Jahren herauszurücken - gelistet nach Straße, Hausnummer, Name, Vorname und Geburtsdatum. Grundsätzlich dürfe die GEZ zwar Daten von Meldebehörden anfordern, schreibt Schurig. Das gelte aber nur bei Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein meldepflichtiges Rundfunkgerät verheimlichen.
Mehr dazu bei http://www.n-tv.de/technik/Datenschutz-warnt-vor-GEZ-article652279.html
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Tags: #Datenschutz #GEZ #Amtshilfe #Rasterfahndung #Einwohnerliste #Verbraucherdatenschutz
Created: 2009-12-24 09:48:15
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